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Olegham свой человек
in Antwort vetam 22.05.14 14:45, Zuletzt geändert 23.05.14 00:13 (Olegham)
В ответ на:
А как же вот это?
2.4
Eine besondere Härte ist anzunehmen, wenn die Beachtung der Regelungen des Aufnahmeverfahrens zu einem Ergebnis führen würde, das gerade mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck auf Grund besonderer Umstände in hohem Maße unbillig wäre. Der Bescheid ist dann nachträglich bezogen auf den Zeitpunkt des Entstehens des Härtegrundes zu erteilen (BVerwG vom 18.11.1999 - 5 C 3.99).
Eine besondere Härte kann sich nicht nur aus der individuellen Situation des Einzelnen, sondern auch aus einer dramatischen Veränderung der kollektiven Lage der Betroffenen in den einzelnen Aussiedlungsgebieten ergeben. Wurde jedoch eine Situation durch den Antragsteller oder durch andere Personen, deren Verhalten dem Antragsteller zuzurechnen ist, in der Absicht herbeigeführt, das Regelerfordernis des § 27 Absatz 1 zu umgehen, ist keine besondere Härte anzunehmen (vgl. auch BVerwG vom 18.11.1999 - 5 C 3.99)
А как же вот это?
2.4
Eine besondere Härte ist anzunehmen, wenn die Beachtung der Regelungen des Aufnahmeverfahrens zu einem Ergebnis führen würde, das gerade mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck auf Grund besonderer Umstände in hohem Maße unbillig wäre. Der Bescheid ist dann nachträglich bezogen auf den Zeitpunkt des Entstehens des Härtegrundes zu erteilen (BVerwG vom 18.11.1999 - 5 C 3.99).
Eine besondere Härte kann sich nicht nur aus der individuellen Situation des Einzelnen, sondern auch aus einer dramatischen Veränderung der kollektiven Lage der Betroffenen in den einzelnen Aussiedlungsgebieten ergeben. Wurde jedoch eine Situation durch den Antragsteller oder durch andere Personen, deren Verhalten dem Antragsteller zuzurechnen ist, in der Absicht herbeigeführt, das Regelerfordernis des § 27 Absatz 1 zu umgehen, ist keine besondere Härte anzunehmen (vgl. auch BVerwG vom 18.11.1999 - 5 C 3.99)
Я считаю,что это не относиться к пар.27 Absatz 1 в нынешней редакции.
Verwaltungsvorschrift от 2010 года,соответственно в редакции,действующей до 14.09.2013 пункт о выдаче AB и EB персонам, находящимся в ФРГ,был в Absatz 2.Пункты в пояснении остались старые 2.4,2.5,2.6 и т.д.
http://www.buzer.de/gesetz/4827/al41235-0.htm
В ответ на:
Что мешает пар. 7 подать заявление и ждать решения в стране исхода?
Что мешает пар. 7 подать заявление и ждать решения в стране исхода?
Ничего не мешает.
Но в случае переезда в ФРГ пар.7 становится гражданином ФРГ и на него исходя из Verwaltungsvorschrift должен распрастраняться пункт 2.7.А на его супругу\а пункт 2.6.
Вышеуказанные пункты не фантазия BVA,а написаны на основании решений судов.