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Статистика по делам лиц, которые меняли национальность
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Мариа прохожий
в ответ Vik06 07.01.14 18:18
А здесь я перевела, что надо иметь нац. немец на момент принятия решения о приеме. Поправьте, пожалуйста, если я не права.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Spätaussiedler werden ?
Aufnahme als Spätaussiedler können nur Personen finden, die deutsche Volkszugehörige sind. Deutscher Volkszugehöriger ist unter anderem, wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen abstammt, sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat und im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes über den Aufnahmeantrag zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann.
Ein Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Die deutsche Abstammung und das Bekenntnis können durch entsprechende Urkunden belegt werden. Die Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse erfolgt durch einen Sprachtest in einer Auslandsvertretung.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Spätaussiedler werden ?
Aufnahme als Spätaussiedler können nur Personen finden, die deutsche Volkszugehörige sind. Deutscher Volkszugehöriger ist unter anderem, wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen abstammt, sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat und im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes über den Aufnahmeantrag zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann.
Ein Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Die deutsche Abstammung und das Bekenntnis können durch entsprechende Urkunden belegt werden. Die Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse erfolgt durch einen Sprachtest in einer Auslandsvertretung.