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Какие документы можно затребовать для док-ства национальности?
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waal-vaal постоялец
в ответ S_Schmahl 26.11.13 21:17, Последний раз изменено 27.11.13 08:04 (waal-vaal)
Вы уверены, что Б1 нельзя использовать в качестве доказательства немецкой декларации?
А как же интерпретировать этот комментарий от BVA?
www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/...
А как же интерпретировать этот комментарий от BVA?
В ответ на:
Mit der Gesetzesänderung erlangt die deutsche Sprache auch im Rahmen des Bekenntnisnachweises erhebliche Bedeutung. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum kann dann durch eine Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise abgegeben werden.
Zukünftig kann die Beherrschung der deutschen Sprache auch als Bekenntnis auf andere Weise gewertet werden. Der Nachweis eines Bekenntnisses kann durch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch familiär vermittelte Deutschkenntnisse erbracht werden. Die Abgabe eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum ist im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage bis zur Ausreise möglich.
Mit der Gesetzesänderung erlangt die deutsche Sprache auch im Rahmen des Bekenntnisnachweises erhebliche Bedeutung. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum kann dann durch eine Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise abgegeben werden.
Zukünftig kann die Beherrschung der deutschen Sprache auch als Bekenntnis auf andere Weise gewertet werden. Der Nachweis eines Bekenntnisses kann durch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch familiär vermittelte Deutschkenntnisse erbracht werden. Die Abgabe eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum ist im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage bis zur Ausreise möglich.
www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/...
