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www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Auss...
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Merkblatt
Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid
Wer hat einen Anspruch?
Ein im Bundesgebiet lebender Spätaussiedler hat Anspruch auf nachträgliche Einbeziehung in seinen
Aufnahmebescheid für
• seinen Ehegatten oder seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), wenn
• der Ehegatte oder Abkömmling über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Grundkenntnisse der deutschen Sprache können entweder durch Vorlage des
Zertifikats „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder auf Wunsch durch Teilnahme an einem Sprachstandstest an einer deutschen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
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Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid
Wer hat einen Anspruch?
Ein im Bundesgebiet lebender Spätaussiedler hat Anspruch auf nachträgliche Einbeziehung in seinen
Aufnahmebescheid für
• seinen Ehegatten oder seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), wenn
• der Ehegatte oder Abkömmling über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Grundkenntnisse der deutschen Sprache können entweder durch Vorlage des
Zertifikats „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder auf Wunsch durch Teilnahme an einem Sprachstandstest an einer deutschen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.