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Отвечу на вопросы о Фридланде и первичной адаптации!
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в ответ wurz 04.11.13 19:15
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/09/2013-09-04-grundsicheru...
2013 - 382 Euro
Regelbedarfsstufen im Jahr 2014 gegenüber 2013
Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 1
Paare/Bedarfsgemeinschaften 353 Euro (8 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 6
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.
2013 - 382 Euro
Regelbedarfsstufen im Jahr 2014 gegenüber 2013
Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 1
Paare/Bedarfsgemeinschaften 353 Euro (8 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr) Regelbedarfsstufe 6
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.