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Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
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в ответ Hagent 17.09.13 16:20
В ответ на:
У меня вот какого рода вопрос, на страничке BVA о шпетаузидлерах, чиновники уже разместили правила по новому закону, но там стоит что
Deutscher Volkszugehöriger ist nach § 6 Abs. 2 BVFG,
wer von mindestens einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit abstammt und
sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat und
im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes über den Aufnahmeantrag ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann.
У меня вот какого рода вопрос, на страничке BVA о шпетаузидлерах, чиновники уже разместили правила по новому закону, но там стоит что
Deutscher Volkszugehöriger ist nach § 6 Abs. 2 BVFG,
wer von mindestens einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit abstammt und
sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat und
im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes über den Aufnahmeantrag ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann.
А в FAQ на том же сайте BVA, да и в самом Законе не говорится о родителях:
В ответ на:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Spätaussiedler werden?
Aufnahme als Spätaussiedler können nur Personen finden, die deutsche Volkszugehörige sind. Deutscher Volkszugehöriger ist unter anderem, wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen abstammt, sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat und im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes über den Aufnahmeantrag zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann.
Ein Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Die deutsche Abstammung und das Bekenntnis können durch entsprechende Urkunden belegt werden. Die Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse erfolgt durch einen Sprachtest in einer Auslandsvertretung.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Spätaussiedler werden?
Aufnahme als Spätaussiedler können nur Personen finden, die deutsche Volkszugehörige sind. Deutscher Volkszugehöriger ist unter anderem, wer von einem deutschen Staatsangehörigen oder Volkszugehörigen abstammt, sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf andere Weise zum deutschen Volkstum bekannt hat und im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes über den Aufnahmeantrag zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann.
Ein Bekenntnis auf andere Weise kann insbesondere durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder durch den Nachweis familiär vermittelter Deutschkenntnisse erbracht werden. Die deutsche Abstammung und das Bekenntnis können durch entsprechende Urkunden belegt werden. Die Überprüfung der deutschen Sprachkenntnisse erfolgt durch einen Sprachtest in einer Auslandsvertretung.
В ответ на:
Так вот вопрос ведь было решение BVerwG о том, что происхождение можно и от бабушек и от дедушек подтверждать.
Кто знает осталось ли это в силе или нет.
Так вот вопрос ведь было решение BVerwG о том, что происхождение можно и от бабушек и от дедушек подтверждать.
Кто знает осталось ли это в силе или нет.
Так решение Высшего суда можно найти на сайте BVerwG http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=250108U5C8.07.0
И там ничего не говорится о том, что это решение было отменено или как-либо изменено.