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Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

13.09.13 20:19
Re: Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
 
hartung.65 коренной житель
hartung.65
Ein im Bundesgebiet lebender Spätaussiedler hat Anspruch auf nachträgliche Einbeziehung in
seinen Aufnahmebescheid für
 seinen Ehegatten oder seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), wenn
 der Ehegatte oder Abkömmling über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Grundkenntnisse der deutschen Sprache können entweder durch Vorlage des Zertifikats „Start
Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder auf Wunsch durch Teilnahme an einem Sprachstandstest
an einer deutschen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
www.bva.bund.de/cln_321/nn_2280664/DE/Aufgaben/Abt__III/Spaetaussiedler/N...
 

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