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Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
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in Antwort Константин Шмидт 13.09.13 20:11
Ein im Bundesgebiet lebender Spätaussiedler hat Anspruch auf nachträgliche Einbeziehung in
seinen Aufnahmebescheid für
seinen Ehegatten oder seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), wenn
der Ehegatte oder Abkömmling über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Grundkenntnisse der deutschen Sprache können entweder durch Vorlage des Zertifikats „Start
Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder auf Wunsch durch Teilnahme an einem Sprachstandstest
an einer deutschen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
www.bva.bund.de/cln_321/nn_2280664/DE/Aufgaben/Abt__III/Spaetaussiedler/N...
seinen Aufnahmebescheid für
seinen Ehegatten oder seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), wenn
der Ehegatte oder Abkömmling über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Grundkenntnisse der deutschen Sprache können entweder durch Vorlage des Zertifikats „Start
Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder auf Wunsch durch Teilnahme an einem Sprachstandstest
an einer deutschen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
www.bva.bund.de/cln_321/nn_2280664/DE/Aufgaben/Abt__III/Spaetaussiedler/N...