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Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
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hartung.65 коренной житель
in Antwort Valerian_ua 10.09.13 20:33, Zuletzt geändert 10.09.13 23:57 (hartung.65)
Das am 21.Dezember 1992 beschlossene Kriegsfolgenbereinigungsgesetz basiert auf den Festlegungen im so genannten Asylkompromiss [siehe hier] link und enthält neben der jährlichen Höchstgrenze von Zuzugsgenehmigungen für Aussiedler link streng definierte Bedingungen für die Aufnahme als "Deutsche im Sinne des Grundgesetzes". Zusätzlich wurden besondere Ausschlussgründe eingeführt.
Mit diesem Gesetz wurde das Bundesvertriebenengesetz von 1953 entscheidend modifiziert. Mit Ausnahme der Russlanddeutschen müssen nunmehr alle Aussiedler/Spätaussiedler aus anderen osteuropäischen Staaten ihr individuelles Verfolgungsschicksal nachweisen. Bei den Russlanddeutschen wird nach wie vor von einem besonderen Schicksal ausgegangen.
http://www.russlanddeutschegeschichte.de/geschichte/teil4/aufnahme/gesetze.htm
Mit diesem Gesetz wurde das Bundesvertriebenengesetz von 1953 entscheidend modifiziert. Mit Ausnahme der Russlanddeutschen müssen nunmehr alle Aussiedler/Spätaussiedler aus anderen osteuropäischen Staaten ihr individuelles Verfolgungsschicksal nachweisen. Bei den Russlanddeutschen wird nach wie vor von einem besonderen Schicksal ausgegangen.
http://www.russlanddeutschegeschichte.de/geschichte/teil4/aufnahme/gesetze.htm