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Можно ли отказаться от религии после приезда в Германию?
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kurt-59 старожил
in Antwort walter987 04.09.13 17:22
При регистрации во Фридланде вопрос вероисповедания реально порешать и пулучить Регистриршайн без этого пункта . Сам пункт ни на что не влияет , кроме будущих налогов .
Еще при церковных обрядах Венчания , Крещения могут быть заморочки .
Отказаться от вероисповедания на Земле можно официально через Суд или Загс .
Wie trete ich aus der Kirche aus?
Der Kirchenaustritt ist gar nicht so kompliziert. Im Prinzip geht man einfach mit dem Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass während der Bürozeiten zum Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland) seines Wohnsitzes (oder Zeitwohnsitzes) und tritt aus. In Deutschland ist dabei das persönliche Erscheinen erforderlich. Dies ist eine aus kirchlicher Sicht kluge Erschwernis des Kirchenaustritts, wenn z.B. bettlägerige oder schwer gehbehinderte Menschen austreten möchten. Schaffen es diese nicht mehr aus dem Haus, muss man für den Austritt einen Notar zu sich in die Wohnung kommen lassen. Dies kostet natürlich ein paar Euro mehr, doch auch so geht es, und man hat den Kirchenaustritt dann auf diese Weise geschafft.
Einige Gepflogenheiten, die von Ort zu Ort etwas verschieden sind, verunsichern allerdings manche Menschen. Doch selbst dann ist eine mögliche Hürde leicht zu überwinden, schlimmstenfalls eben mit einem zweiten Anlauf.
Zu den Einzelheiten - Teil 1:
1.)
Sie gehen also mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht, nämlich in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen; oder im übrigen Deutschland zum Standesamt.
Schlecht sieht es für Sie nur aus, wenn Sie zwar Deutscher sind und in Deutschland in eine Kirche hinein getauft wurden, heute aber Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Dann zahlen Sie zwar in Deutschland auch keine Kirchensteuer, können aber auch nicht aus der Kirche austreten. Sie bleiben in diesem Sinne also auch rechtlich ein "Gefangener" der Kirche - eine Gemeinheit des deutschen Staatskirchenrechts.
Ihre einzige Möglichkeit in diesem Fall: Sie reisen nach Deutschland ein, melden hier irgendwo wieder kurzfristig einen Wohnsitz an, treten dann dort aus und melden den Wohnsitz dann wieder ab. Ihre eventuellen Flugkosten für diese Prozedur (z.B. von Sydney/Australien hin und zurück) bezahlt Ihnen jedoch niemand.
Selbst ein Notar kann Ihnen hier nicht helfen, denn keiner ist dafür zuständig, die gegebenenfalls von ihm angefertigten Unterlagen entgegen zu nehmen - außer vielleicht ein Sachbearbeiter in irgendeinem Konsulat oder einer kirchlichen Behörde, der die Unterlage gefälligkeitshalber rechtsunwirksam in irgendeiner Schublade aufbewahrt.
Deshalb unbedingt beachten: Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchte, sollte vorher unbedingt noch in Deutschland aus der Kirche austreten!
2.)
Eine Voranmeldung zum Kirchenaustritt ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Standesamtes oder Amtsgerichts! Hin und wieder werden Bürger allerdings gebeten, zusätzlich zum Pass eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes, die nicht älter als sechs Monate sein soll, mit vorzulegen. Den aktuellen Wohnsitz findet der Standesbeamte aber normalerweise auch auf seinem PC, bzw. das Einwohnermeldeamt ist in der Regel im selben Hause untergebracht und kann die Formalie bestätigen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann besorgen Sie sich also lieber beim Einwohnermeldeam zunächst eine Meldebescheinigung. Oder Sie rufen vorher bei der Austrittsbehörde an, ob diese wirklich nötig ist bzw. ob Sie diese unmittelbar vor dem Austritt z.B. aktuell im selben Haus bekommen.
Achtung: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, wird in manchen Behörden auch nach Ihrem persönlichen Stammbuch gefragt oder nach den betreffenden Dokumenten, z.B. einer Heiratsurkunde, auf denen Konfessionszugehörigkeiten vermerkt sein können. Notwendig sind diese Eintragungen in den eigenen persönlichen Stammbuch-Unterlagen jedoch nicht. Es sei denn, Sie selbst wollen entsprechende Eintragungen dort vornehmen lassen. Sie dienen dem Standesbeamten aber zur Information und. Orientierung bzw. zur Weiterleitung der geänderten Daten an das Standesamt der einstigen Eheschließung, in dem eventuell ein offizielles Familienbuch einer Ehe (bei Eheschließungen zwischen 1958 und 2008) geführt wird. Zur Sicherheit sollte man das Stammbuch, falls vorhanden, also mitnehmen bzw., falls nicht zur Hand, vorher anrufen, ob es wirklich für den Kirchenaustritt notwendig ist. Aber wie gesagt: Wenn Sie es nicht wollen, wird dort auch nichts vermerkt.
Еще при церковных обрядах Венчания , Крещения могут быть заморочки .
Отказаться от вероисповедания на Земле можно официально через Суд или Загс .
Wie trete ich aus der Kirche aus?
Der Kirchenaustritt ist gar nicht so kompliziert. Im Prinzip geht man einfach mit dem Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass während der Bürozeiten zum Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland) seines Wohnsitzes (oder Zeitwohnsitzes) und tritt aus. In Deutschland ist dabei das persönliche Erscheinen erforderlich. Dies ist eine aus kirchlicher Sicht kluge Erschwernis des Kirchenaustritts, wenn z.B. bettlägerige oder schwer gehbehinderte Menschen austreten möchten. Schaffen es diese nicht mehr aus dem Haus, muss man für den Austritt einen Notar zu sich in die Wohnung kommen lassen. Dies kostet natürlich ein paar Euro mehr, doch auch so geht es, und man hat den Kirchenaustritt dann auf diese Weise geschafft.
Einige Gepflogenheiten, die von Ort zu Ort etwas verschieden sind, verunsichern allerdings manche Menschen. Doch selbst dann ist eine mögliche Hürde leicht zu überwinden, schlimmstenfalls eben mit einem zweiten Anlauf.
Zu den Einzelheiten - Teil 1:
1.)
Sie gehen also mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht, nämlich in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen; oder im übrigen Deutschland zum Standesamt.
Schlecht sieht es für Sie nur aus, wenn Sie zwar Deutscher sind und in Deutschland in eine Kirche hinein getauft wurden, heute aber Ihren Wohnsitz im Ausland haben. Dann zahlen Sie zwar in Deutschland auch keine Kirchensteuer, können aber auch nicht aus der Kirche austreten. Sie bleiben in diesem Sinne also auch rechtlich ein "Gefangener" der Kirche - eine Gemeinheit des deutschen Staatskirchenrechts.
Ihre einzige Möglichkeit in diesem Fall: Sie reisen nach Deutschland ein, melden hier irgendwo wieder kurzfristig einen Wohnsitz an, treten dann dort aus und melden den Wohnsitz dann wieder ab. Ihre eventuellen Flugkosten für diese Prozedur (z.B. von Sydney/Australien hin und zurück) bezahlt Ihnen jedoch niemand.
Selbst ein Notar kann Ihnen hier nicht helfen, denn keiner ist dafür zuständig, die gegebenenfalls von ihm angefertigten Unterlagen entgegen zu nehmen - außer vielleicht ein Sachbearbeiter in irgendeinem Konsulat oder einer kirchlichen Behörde, der die Unterlage gefälligkeitshalber rechtsunwirksam in irgendeiner Schublade aufbewahrt.
Deshalb unbedingt beachten: Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchte, sollte vorher unbedingt noch in Deutschland aus der Kirche austreten!
2.)
Eine Voranmeldung zum Kirchenaustritt ist nicht nötig. Erkundigen Sie sich einfach nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Standesamtes oder Amtsgerichts! Hin und wieder werden Bürger allerdings gebeten, zusätzlich zum Pass eine Meldebescheinigung des Wohnsitzes, die nicht älter als sechs Monate sein soll, mit vorzulegen. Den aktuellen Wohnsitz findet der Standesbeamte aber normalerweise auch auf seinem PC, bzw. das Einwohnermeldeamt ist in der Regel im selben Hause untergebracht und kann die Formalie bestätigen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann besorgen Sie sich also lieber beim Einwohnermeldeam zunächst eine Meldebescheinigung. Oder Sie rufen vorher bei der Austrittsbehörde an, ob diese wirklich nötig ist bzw. ob Sie diese unmittelbar vor dem Austritt z.B. aktuell im selben Haus bekommen.
Achtung: Wenn Sie verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, wird in manchen Behörden auch nach Ihrem persönlichen Stammbuch gefragt oder nach den betreffenden Dokumenten, z.B. einer Heiratsurkunde, auf denen Konfessionszugehörigkeiten vermerkt sein können. Notwendig sind diese Eintragungen in den eigenen persönlichen Stammbuch-Unterlagen jedoch nicht. Es sei denn, Sie selbst wollen entsprechende Eintragungen dort vornehmen lassen. Sie dienen dem Standesbeamten aber zur Information und. Orientierung bzw. zur Weiterleitung der geänderten Daten an das Standesamt der einstigen Eheschließung, in dem eventuell ein offizielles Familienbuch einer Ehe (bei Eheschließungen zwischen 1958 und 2008) geführt wird. Zur Sicherheit sollte man das Stammbuch, falls vorhanden, also mitnehmen bzw., falls nicht zur Hand, vorher anrufen, ob es wirklich für den Kirchenaustritt notwendig ist. Aber wie gesagt: Wenn Sie es nicht wollen, wird dort auch nichts vermerkt.