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Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
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в ответ Vik06 09.08.13 15:04
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Вот и получается, что молодое поколения во всех документах "без национальности"
Вот и получается, что молодое поколения во всех документах "без национальности"
Тогда получается, что украинское молодое поколение будет доказывать свою принадлежность к нем. национальности "иным способом" - своими знаниями нем. яз. уровня Б1

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Durch Streichung des Wörtchens „nur“ in § 6 Abs. 2 BVFG wird nicht mehr verlangt, dass der Spätaussiedlerbewerber sich durchgängig ab Eintritt seiner Bekenntnisfähigkeit ausschließlich zur deutschen Nationalität bekannt hat. Nach neuem Recht genügt es, dass ein Bekenntnis zum deutschen Volkstumentweder durch eine Nationalitätenerklärung in amtlichen Dokumenten (z.B.Heirats- oder Geburtsurkunden) oder auf „andere Weise“ erfolgt ist... Allerdings kann das Bekenntnis jetzt auch allein durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfolgen. Eine familiäre Vermittlung ist hierbei nicht erforderlich.
Durch Streichung des Wörtchens „nur“ in § 6 Abs. 2 BVFG wird nicht mehr verlangt, dass der Spätaussiedlerbewerber sich durchgängig ab Eintritt seiner Bekenntnisfähigkeit ausschließlich zur deutschen Nationalität bekannt hat. Nach neuem Recht genügt es, dass ein Bekenntnis zum deutschen Volkstumentweder durch eine Nationalitätenerklärung in amtlichen Dokumenten (z.B.Heirats- oder Geburtsurkunden) oder auf „andere Weise“ erfolgt ist... Allerdings kann das Bekenntnis jetzt auch allein durch den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfolgen. Eine familiäre Vermittlung ist hierbei nicht erforderlich.