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Отвечу на вопросы о Фридланде и первичной адаптации!
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kurt-59 местный житель
в ответ kriptograf 12.05.13 07:37
В ответ на:
гоните дезу.
гоните дезу.
За метлой следим , ага ?
Лично получал Помощь на обстановку суммой на счет , как и все родственники . Чиновник посещает жилье заявителя и составляет акт наличия или отсутствия необходимых
элементов обстановки. На основании его Акта приходит Бешайд. При одинаковом составе семьи размер Помощи может отличаться на 50%. Играет роль правильный Антраг и адекватное общение.
Höhe der Beihilfe zur Erstausstattung einer Wohnung
Allerdings gibt es hier keine bundeseinheitliche bzw. gesetzliche Regelung. So können die Leistungen selbst oder auch die Höhe dafür von Kommune zu Kommune variieren. In den meisten Fällen kann man aber von einem Betrag um die 1.000 Euro für einen 1-Personen-Haushalt ausgehen, der für die Erstausstattung der Wohnung vom Jobcenter übernommen wird.
Was wird im Rahmen der Erstausstattung übernommen?
Dazu zählt in der Regel immer die notwendige Wohnungsausstattung, wie beispielsweise die Möbel für die erste eigene Wohnung sowie Haushaltsgegenstände wie z.B. Kühlschrank, Herd oder Kochplatte, Waschmaschine, Bett und Bettwäsche, Handtücher, Leuchten, Geschirr, Töpfe und Besteck, Bügeleisen, Staubsauger etc. So ziemlich alles, was nötig ist, um einen eigenen Hausstand aufzubauen, wird mit Beihilfen im Rahmen der Erstausstattung für die Wohnung vom Jobcenter übernommen.
Teppichboden keine Erstausstattung
Bodenbelege wie Teppiche, Laminat oder PVC etc. sind allerdings Sache des Vermieters, daher werden diese nicht oder nur in äußersten Ausnahmefällen übernommen. In diesem Fall muss der Leistungsbezieher den Vermieter auffordern entsprechende Bodenbeläge zu verlegen oder eine Wohnung finden, in der bereits Bodenbeläge vorhanden sind. Das Jobcenter wird in aller Regel also die Kosten für einen Teppichboden etc. im Rahmen der Erstausstattung nicht übernehmen, da es sich hier nicht um eine Erst- sondern um eine individuelle Zusatzausstattung handelt (LSG NRW, AZ 1 B 25/0 AS vom 05.01.2010).
Fernseher und Computer keine Erstausstattung
Ebenfalls wird bei der Erstausstattung kein Fernseher bzw. TV Gerät übernommen. Es gehört zum kulturellen Alltag und muss demzufolge ebenfalls aus der Regelleistung bezahlt werden (Urteile des BSG AZ: B 14 AS 75/10 R vom 24.02.2011 und B 8 SO 3/10 R vom 03.06.2011). Für Hartz IV Bezieher besteht höchstens die Möglichkeit, ein Darlehen für einen Fernseher über das Jobcenter zu erhalten.
Nach Ansicht des LSG NRW vom 23.04.2010 (AZ: L 6 AS 297/10 B) gehört auch ein Personalcomputer (PC) nicht zur Erstausstattung der Wohnung, da er für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig ist. Für Informationen müssen Hartz 4 Empfänger in diesem Fall andere Medien nutzen und auch bei der Erstellung von Bewerbungen Alternativen finden, z.B. direkt beim Jobcenter.