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Можем ли мы уехать без сдачи шпрахтеста?

22.02.13 17:20
Re: Можем ли мы уехать без сдачи шпрахтеста?
 
  Xania гость
in Antwort Dresdner 22.02.13 14:36
В том то и дело , что у меня сложная ситуация, заявитель был папа , на момент решения вопроса с ним у нас не было этих документов , ему отказали . Папа умер уже 10 лет назад , а документы рассекретили только сейчас и я их получила. Поэтому опираясь на § 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens
(1) Die Behörde hat auf Antrag des Betroffenen über die Aufhebung oder Änderung eines unanfechtbaren Verwaltungsaktes zu entscheiden, wenn
1.
sich die dem Verwaltungsakt zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage nachträglich zugunsten des Betroffenen geändert hat;
2.
neue Beweismittel vorliegen, die eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden;
3.
Wiederaufnahmegründe entsprechend § 580 der Zivilprozessordnung gegeben sind.
(2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Betroffene ohne grobes Verschulden außerstande war, den Grund für das Wiederaufgreifen in dem früheren Verfahren, insbesondere durch Rechtsbehelf, geltend zu machen.
(3) Der Antrag muss binnen drei Monaten gestellt werden. Die Frist beginnt mit dem Tage, an dem der Betroffene von dem Grund für das Wiederaufgreifen Kenntnis erhalten hat.
(4) Über den Antrag entscheidet die nach § 3 zuständige Behörde; dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt, dessen Aufhebung oder Änderung begehrt wird, von einer anderen Behörde erlassen worden ist.
(5) Die Vorschriften des § 48 Abs. 1 Satz 1 und des § 49 Abs. 1 bleiben unberührt.
прошу о пересмотре дела . Поэтому вопрос может решить только суд. Если все пройдет положительно , я подробно все опишу .
 

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