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Какой у нас шанс?

24.01.13 16:57
Re: Какой у нас шанс?
 
Lyusiya85 прохожий
Lyusiya85
in Antwort Dresdner 24.01.13 12:28
Вот переписала кое что. Это и есть решение? Или еще что-то надо переписать?
Entscheidungsgrunde
Die Klage ist unbegrundet
Die Klage zu 1. hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach $27 Abs. 1 Satz 1 BVFG, weil sie nicht Spataussiedlerin im Sinne der $$4 Abs. 1,6 Abs. 2 BVFG ist.
Die Klage zu 1. erfullt die Voraussetzungen des $6 Abs. 2 Satz 2 BVFG nicht. Nach dieser Vorschrift muss ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die rechtliche Zuordnung zur deutschen Nationalitat durch die familiare Vermittlung der deutschen Sprache bestatigt werden. Diese ist nur festgestellt, wenn jemand im Zeitpunkt der Aussiedlung auf Grund dieser Vermittlung zumindest ein einfaches Gesprach auf Deutsch fuhren kann. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers werden die Voraussetzungen des $ 6 Abs. 2 satz 3 BVFG durch ein mit dem Antragsteller zu fuhrendes einfaches Gesprach im Rahmen einer Anhorung ("Sprachtest") ermittelt.
Beschluss
Der Streitwert wird gemas $13 Abs/ 1 GKG in der bis zum 30/6/2004 geltenden Fassung bis zum Zeitpunkt der Rucknahme der Klage fur die Klagerin zu 6 auf 28.000, euro, fur den Zeitraum danach auf 24.000, euro fest-gesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
 

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