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in Antwort exorcio 27.12.11 23:11, Zuletzt geändert 27.12.11 23:44 (Onkel Gustav)
In Antwort auf:
Zu Satz 3 (zwei deutsche Elternteile) ?
Zu Satz 3 (zwei deutsche Elternteile) ?
Unterschied zwischen Satz und Absatz verstehen Sie wohl nicht ...
Außerdem wird es im Satz 3 drüber gesprochen ( und das haben Sie offensichtlich auch nicht verstanden):
... wenn beide Elternteile deutsche Staatsangehörige und erfüllen beide die in Absatz 4 Satz 1 genannten Voraussetzungen, so ist es für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auch ausreichend, wenn die Anzeige bei der Auslandsvertretung nach Absatz 4 Satz 2 durch einen Elternteil erfolgt...