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in Antwort Onkel Gustav 27.12.11 19:29
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habe jetzt auf die schnelle Info gefunden , daß , wenn die Anzeige der Geburt bei deutschen Behörden rechtzeitig erfolgt , wird die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Geburt nach § 4 Abs. 4 StAG erworben... und dies gilt auch entsprechend für Erwerb der Deutscheneigenschaft durch Kinder von Statusdeutschen....
habe jetzt auf die schnelle Info gefunden , daß , wenn die Anzeige der Geburt bei deutschen Behörden rechtzeitig erfolgt , wird die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Geburt nach § 4 Abs. 4 StAG erworben... und dies gilt auch entsprechend für Erwerb der Deutscheneigenschaft durch Kinder von Statusdeutschen....
с чего Вы это взяли ?
