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помогите это срочно

27.12.11 19:29
Re: помогите это срочно
 
Onkel Gustav свой человек
in Antwort sersch6 27.12.11 19:05, Zuletzt geändert 27.12.11 20:49 (Onkel Gustav)
Vom Oktober 1999 bis August 2000 genossen Sie Eigenschaft so genannter Statusdeutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG zu sein ...
Wie und ob überhaupt in solchen Fällen Ansprüche auf Einbürgerung "geerbt" werden können ? tut mir leid - in der Frage muß ich leider passen ....
PS [20:23] :
habe jetzt auf die schnelle Info gefunden , daß , wenn die Anzeige der Geburt bei deutschen Behörden rechtzeitig erfolgt , wird die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend mit dem Zeitpunkt der Geburt nach § 4 Abs. 4 StAG erworben... und dies gilt auch entsprechend für Erwerb der Deutscheneigenschaft durch Kinder von Statusdeutschen....
"Rechtzeitig" heißt hier allerdings : innerhalb eines Jahres seit Geburt ...
PPS [20:48]
Noch eine Berichtigung : § 4 Abs. 4 StAG betrifft die Elternteile , die auch im Ausland ständigen Aufenthalt haben ...
Sie hatten es im Mai 2000 aber bereits in Deutschland gehabt ...
 

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