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Пытаюсь установить родство с немцами

18.07.11 16:26
Re: Пытаюсь установить родство с немцами
 
Hagent прохожий
в ответ 260955 12.07.11 17:56
Мне из Бундесархива прислали вот это плюс еще Антраг что мне делать?
Можете помочь мне перевезти мне текст из Бундесархива
Betreff Ihre Anfrage vom 23/06/2011
Hier Recherche zu personenbezogenen Unterlagen
Bezug Bauer
Anlage|in Benuzungsantrag? Bundesarchiv Kostenverordnung, Bundesarchingesetz, Benutzungsverordnung, Kuzinformation
Sehr gehrter Herr Vetelkin,
ich bestatige den Eingang Ihrer Anfrage vom 23.06.2011
Um gie notigen recherchen in den einschlsgigen Bestanden des Bundesarchivs veranlassen zu konnen, bitte ich Sie zunachst, den beiliegenden Benufzungsantrag ausgefullt und unterschrieben an mich zuruckzureichen. Sie konnen den unterschriebenen Anfrag auch (gescannt) per eMail oder Fax Zurucksenden.
Die Auskuft aus personenbezogenem Archigut ddarf zunachst nur an den Betroffenen selbst und - nach seinem Tod - an Eltern, Geschwister, Ehepartner, Kinder, und Enkellinder erfolgen.
Frei zuganglich fur jedermann sind personenbezogene Unterlagen nach den Bestimmungen des Bundesarcivgesetzes erst 30 Jahre nach dem Tod der Betroffenen bzw, 110 Jahre nach ihrer Geburt. Vor Ablauf dieser Schutzfristen kann die Benutzung nur mit schriftlicher Zustimmung des Betroffenen bsw. eines seiner Angehorigen erfolgen.
Die Schutzfrist kann unabhangig davon unter Auflagen verkurzt werden, wenn die Benutzung von Unterlagen fur ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange unerlasslich ist und die Beeintrachtigung schutzwurdiger Belange ausgeschlossen werden kann. Auflagen konnen z.B. sein, dass Namen von personen nicht weiter-gegeben werden durfen oder in einer Veroffentlichung anonymisiert werden mussen.
Es ist daher erfotderlich, dass Sie in Ihrem Benutzungsantrag ihr Thema und den Zweck der Benutzung so genau wie moglich angeben. Weisen Sie Ihre Identitat bitte durch eine Kopie Ihtres Persnalausweises nach und stellen Sie das Verwandtschaftsverhaltnis zu der Person dar, zu der Sie Auskunfte erbitten (Geburts - bzw. Sterbeukunde). Falls die oder der Betroffene noch nicht verstorben ist, ist ihr bzw. sein schriftliches Einverstandnis zu erwiken/ Sollten Sie nicht selbst aufgrund lhres Verwandtschaftsverhaltnisses berechtigr sein, Zugang zu den Unterlagen zu erlangen, muss nach dem Tod der oder des betroffenen innerhalb der Schutzfrist das Einverstandnis der Angehorigen zur Sxhutzfristverkurzung erlart werden.
Fur die gewunschte recherche geben Sie bitte den vollstandigen Namen der zu ermittelnden Person, ggf. auch ihren Geburtsnamen, sowie die Geburts-und Sterbedaten an. Sollten Sie uber weitere Angaben (z.B. berufliche Tatigkeit, Wohn-oder Ein-satzorte) verfugen, konnen diese fut Nachforschungen und ggf. auch fur Verweise an andere Stekken hilfreich sein.
Beachten Sie bitte, dass fur die Ermittlung von Archivgut und Erteilung von Auskunften Kosten anfallen konnen. Hinweisen mochte ich darauf, dass personenbezogene Recherchen nicht immer zu einem positiven Ergebnis fuhren. Gebuhren fur Recherchen fallen unabhangig davon an, ob Unterlagen ermittelt werden konnen
Die Gebuhren betragen mindesrens 15,23 Euro (bis zu einer halben Stunde Recherchezeit), in der Regel liegen sie zwischen 14,34 Euro und 20,68 Euro. Gebuhrenfrei ist die Aus-kunft nur bei Versorgungsangelegenheiten sowie zur Klarung von Vermisstenschicksalen.
Bitte beachten Sie auch, dass Auslagen fur die herstellung von Kopien uhd deren Versand entstehen konnen. Sollten Kopien aus Archivgut in grosserer Anzahi gewunscht werden oder erforderlich sein, erfolgt die Erstellung der Kopien durch Vertragsfirmen des Bundesarchivs, die ihnen die Kosten unmittelbar in Rechnung stellen. Die Kosten fur eine Kopie DIN - A-4 (Papier oder digital) liegt je Seite bei 0.43 Euro (Studenten 0.39 Euro): hinzu kommen eine Bearbeittungspauschale (3,05 Euro je Aufrag) sowie Versand-und ggf. Materialkosten fur digitale Datentrager.
Sie konnen gerne einen Hochstbetrag benennen, den Sie ohne vorherige Rucksprache zu ubernehmeb bereit waren.
Weitere Infomationen zu den Geschaftbedigungen und Presen der vertragsfirmen des Bundesarchivs, zur Bundesarchiv-Kostenverordnung, zum Bundesarchivgesetz und zur Benutzungsverordnung finden Sie unter www.bundesarchiv.de in der Rubrik @Benutzung@.
Grundsatzlich ist es moglich, dass Sie, rinr von lhnen beauftragte Person oder ein recherchedienst die vorab ermittelten Unterlagen vor Ort einsehen. Abhangig von Umfang und Zustand der ermittelten Unterlagen kann dies auch erforderlich sein. Ihre personliche Aktenein-sicht ist gebuhrenfrei. Art und Weisse der Vorlage liegt im Ermessen des Bundesarchiv.
Das Bundesarchiv erhalt eine grosse Anzahi vin Anfraggen. Die Bearbeitung kann daher einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab, Sie werden nach Abschluss der Recherche unmittelbar benachrichtigt.
Mit freudlichen Grussen
Im Auftrag
Und ich sage euch auch: Bittet, so wird euch gegeben; suchet, so werdet ihr finden; klopfet an, so wird euch aufgetan
 

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