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in Antwort alex_17725 30.08.10 10:56, Zuletzt geändert 31.08.10 13:17 (Яната)
Studierende erhalten BAföG innerhalb der Regelstudienzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen. Wird die Regelstudienzeit überschritten, wird BAföG in den meisten Fällen nur noch als verzinsliches Bankdarlehen der KfW Förderbank gezahlt, was beispielsweise bei der Studienabschlusshilfe der Fall ist.
Rückzahlung des 50%igen Staatsdarlehen-Anteils
Während der Zuschussanteil keiner Rückforderung unterliegt, werden die restlichen 50% der BAföG-Leistungen als Staatsdarlehen gewährt, die dem Empfänger nur befristet, das heißt, für die Dauer seiner Ausbildung zur Verfügung gestellt werden. Der Darlehensanteil ist daher nach dem Studium zurückzuzahlen. Allerdings ist das Staatsdarlehen unverzinslich ausgestaltet, so dass der BAföG-Bezieher bei der Rückzahlung von zusätzlichen Lasten wie Zinsen freigestellt bleibt.
Die Verpflichtung zur Rückzahlung der Darlehenssumme setzt fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer ein und wird durch rechtzeitiges Anschreiben des Bundesverwaltungsamts angekündigt.
Rückzahlung des 50%igen Staatsdarlehen-Anteils
Während der Zuschussanteil keiner Rückforderung unterliegt, werden die restlichen 50% der BAföG-Leistungen als Staatsdarlehen gewährt, die dem Empfänger nur befristet, das heißt, für die Dauer seiner Ausbildung zur Verfügung gestellt werden. Der Darlehensanteil ist daher nach dem Studium zurückzuzahlen. Allerdings ist das Staatsdarlehen unverzinslich ausgestaltet, so dass der BAföG-Bezieher bei der Rückzahlung von zusätzlichen Lasten wie Zinsen freigestellt bleibt.
Die Verpflichtung zur Rückzahlung der Darlehenssumme setzt fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer ein und wird durch rechtzeitiges Anschreiben des Bundesverwaltungsamts angekündigt.