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Признанием по предкам кто-нибудь воспользовался?
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in Antwort rimma111 27.03.09 22:06
простите, я этого сообщения:
не заметил.
может быть Вы приведете также текст отказа Вашему отцу а также решений соответствующих судов?
В ответ на:
первое письмо содержало следующий текст:
Ihr Aufnahmeantrag vom 27.08.02 ist am 04.09.02 hier eingegangen und zu den Unterlagen Ihres Vaters genommen worden.
Ob Sie die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahme-bzw. Einbeziehuungsbescheides erfüllen, ist für Ihre Person bereits im Aufnahmeverfahren Ihres Vaters geprüft worden, da Sie in dessen Aufnahmeantrag vom 01.10.95 als Kind eingetragen waren.
Der Aufnahmeantrag Ihres Vaters ist mit Bescheid vom 03.06.97 abgelehnt worden. Daraufhin wurde ein Rechtsanwalt damit beauftragt, Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch wurde mit Bescheid vom 08.01.98 zurückgewiesen. Daraufhin haben wurde Klage zum Verwaltungsgericht Köln erhoben, die mit Urteil vom 03.07.01 abgewiesen wurde.
Der Antrag, gegen dieses Urteil die Berufung zuzulassen, wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW in Münster vom 31.10.02 abgelehnt. Damit die die Ablehnung des Aufnahmeantrages für Ihren Vater rechtskräftig geworden, d.h. es ist rechtskräftig festgestellt, dass Ihr Vater die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides nicht erfüllt, und seine Familienangehörigen nicht in einen solchen Aufnahmebescheid einbezogen werden können.
Bezogen auf Ihre Person ist damit zusätzlich rechtskräftig geklärt, dass Sie nicht von einem deutschen Elternteil abstammen, da sich aus Ihrer Geburtsurkunde zweifelsfrei ergibt, dass Ihre Mutter russische Volkszugehörige ist. Damit kommt für Sie auch die Erteilung eines eigenen Aufnahmebescheides nicht in Betracht.
На это письмо я отправила протест. Мне пришло второе письмо, в котором сказано:
In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass gegen mein Schreiben vom 9-8-04 kein Wiederspruch eingelegt werden kann. Es handelt sich nicht um ein Ablehnungsbescheid sondern lediglich um ein Hinweisschreiben. Weiter weise ich darauf hin, dass Ihre Klage auf Erteilung eines Aufnahmebescheides mit Urteil vom 3.7.01 abgewiesen wurde. Der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht vom 31.10.02 wurde abgelehnt. Somit wurde Ihr Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedlerin rechtskräfig abgelehnt. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Так вот мне и не понятно: почему мой антраг, отправленный в августе 2002 г., не рассматривали как отдельного заявителя, а вместе с делом отца в октябре 2002 пустили под шумок в отказ. Насколько я поняла, отклонения по моему антрагу нет.
первое письмо содержало следующий текст:
Ihr Aufnahmeantrag vom 27.08.02 ist am 04.09.02 hier eingegangen und zu den Unterlagen Ihres Vaters genommen worden.
Ob Sie die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahme-bzw. Einbeziehuungsbescheides erfüllen, ist für Ihre Person bereits im Aufnahmeverfahren Ihres Vaters geprüft worden, da Sie in dessen Aufnahmeantrag vom 01.10.95 als Kind eingetragen waren.
Der Aufnahmeantrag Ihres Vaters ist mit Bescheid vom 03.06.97 abgelehnt worden. Daraufhin wurde ein Rechtsanwalt damit beauftragt, Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch wurde mit Bescheid vom 08.01.98 zurückgewiesen. Daraufhin haben wurde Klage zum Verwaltungsgericht Köln erhoben, die mit Urteil vom 03.07.01 abgewiesen wurde.
Der Antrag, gegen dieses Urteil die Berufung zuzulassen, wurde mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW in Münster vom 31.10.02 abgelehnt. Damit die die Ablehnung des Aufnahmeantrages für Ihren Vater rechtskräftig geworden, d.h. es ist rechtskräftig festgestellt, dass Ihr Vater die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides nicht erfüllt, und seine Familienangehörigen nicht in einen solchen Aufnahmebescheid einbezogen werden können.
Bezogen auf Ihre Person ist damit zusätzlich rechtskräftig geklärt, dass Sie nicht von einem deutschen Elternteil abstammen, da sich aus Ihrer Geburtsurkunde zweifelsfrei ergibt, dass Ihre Mutter russische Volkszugehörige ist. Damit kommt für Sie auch die Erteilung eines eigenen Aufnahmebescheides nicht in Betracht.
На это письмо я отправила протест. Мне пришло второе письмо, в котором сказано:
In diesem Zusammenhang teile ich Ihnen mit, dass gegen mein Schreiben vom 9-8-04 kein Wiederspruch eingelegt werden kann. Es handelt sich nicht um ein Ablehnungsbescheid sondern lediglich um ein Hinweisschreiben. Weiter weise ich darauf hin, dass Ihre Klage auf Erteilung eines Aufnahmebescheides mit Urteil vom 3.7.01 abgewiesen wurde. Der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht vom 31.10.02 wurde abgelehnt. Somit wurde Ihr Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedlerin rechtskräfig abgelehnt. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Так вот мне и не понятно: почему мой антраг, отправленный в августе 2002 г., не рассматривали как отдельного заявителя, а вместе с делом отца в октябре 2002 пустили под шумок в отказ. Насколько я поняла, отклонения по моему антрагу нет.
не заметил.

может быть Вы приведете также текст отказа Вашему отцу а также решений соответствующих судов?