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отказ- как быть?

28.11.08 17:13
отказ- как быть?
 
varvara m прохожий
Сдала шпрахтест , через 3 недели пришёл отказ следующего содержания:
Für Sie als Abkömmling einer gemischt-nationalen Ehe zwischen einem deutschen Vater und einer russischen Mutter setze die Anerkennung als Spätaussiedler unter anderem voraus, dass Sie sich durch eine Nationalitätenerklärung durchgehend nur zum deutschen Volkstum bekannt haben. Da eine Nationalitätseintragung in den Inlandspässen Ihres Herkunftslandes zum Zeitpunkt des Eintritts Ihrer Bekenntnisfähigkeit aber nicht mehr vorgesehen war, könnten Sie dieses nach ╖6 Abs. 2 Satz 1 BVFG erforderliche Bekenntnis nur auf vergleichbare Weise abgegeben haben (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 08.04.2008, 2 A 2305/07).
Um ein Bekenntnis auf vergleichbare, d.h. einer förmlichen Nationalitätseintragung vergleichbare Weise anzunehmen, müssen die Indizien für den Willen der Zugehörigkeit zur deutschen Volksgruppe nach Gewicht, Aussagekraft und Nachweisbarkeit einer Nationalitätenerklärung entsprechen und in einer Weise über das familiäre Umfeld hinaus nach außen hervorgetreten sein, die der Nationalitätenerklärung nahe kommt. Der Antragsteller muss nachprüfbare Umstände bezeichnen, die seinen Willen, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören, nach außen hin z.B. in der Lebensführung oder in gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Aktivitäten unzweifelhaft zu Tage treten lassen (vgl. BVerwG, Urteil v. 13.11.2003, 5 C 41.03, sowie OVG NRW, Beschluss v. 08.07.2005, 2 A 3876/03).
Hinreichende Anhaltspunkte dafür wurden von Ihnen, Frau M nicht dargelegt. Denn der Gebrauch und die Pflege der deutschen Sprache, die Pflege deutscher Traditionen, Sitten und Bräuche, selbst wenn diese über den familiären Bereich hinausgereicht hätten, können die Voraussetzungen für ein Bekenntnis auf vergleichbare Weise ebenso wenig erfüllen, wie zum Beispiel das gemeinschaftliche Begehen religiöser Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis. Beide Verhaltensweisen kommen in ihrer Bedeutung und Aussagekraft, auch zusammengenommen, einer Nationalitätenerklärung nicht gleich (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 08.07.2005, 2A 3876/03).
Auch das Betreiben des Aufnahmebescheidverfahrens ist nicht ausreichend, um ein Bekenntnis auf vergleichbare Weise anzunehmen, weil es im Herkunftsland-insbesondere gegenüber russischen Behörden-keine einer Nationalitätenerklärung vergleichbare Wirkung entfaltet (vgl. VG Köln, Urteil vom 17.03.2006, 19 K 3043/03).
Insoweit können in Ihrem Fall die Aufnahmevoraussetzungen nach ╖ 6 Abs. 2 Satz 1 BVFG nicht positiv festgestellt werden.
Это стандартный отказ или действительно знание языка, соблюдение обычаев в семье уже не имеют значения как и запись национальности в паспорте.
Подавать ли Видершпрух? Что оспаривать?
 

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