Login
Овчарка
232 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
ultra80 прохожий
in Antwort kleinfuchs 05.09.06 12:03
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde). Bei Nichtbestehen kann die Sachkundeprüfung auch wiederholt werden !
Für die Sachkundeprüfung wird vom Veterinäramt eine Gebühr von 25 Euro erhoben.
Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde). Bei Nichtbestehen kann die Sachkundeprüfung auch wiederholt werden !
Für die Sachkundeprüfung wird vom Veterinäramt eine Gebühr von 25 Euro erhoben.