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в ответ katrin95 26.06.06 10:09
вот что по этому поводу в интернете стоит
<Hunde & Katzen
Sie gelten nicht als Kleintiere. Wer sie anschaffen will, muss den Mietvertrag und die Hausordnung beachten. Ein Mieter hat gute Chancen, den Wunsch nach einem Vierbeiner durchzusetzen. Nur aus schwerwiegenden Gründen, zum Beispiel bei Krankheit des Nachbarn, kann der Vermieter einen neuen Hausgenossen verweigern.
Er kann auch verlangen, dass das Tier wieder abgeschafft wird, wenn der Hund beispielsweise das Treppenhaus oder den Garten als Toilette benutzt. Wenn die Katze ihre Krallen statt am Kratzbaum am mitvermieteten Teppich wetzt, muss der Mieter zahlen.
Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich Hundehaltung, darf der Vermieter dies nur widerrufen, wenn sich die Tiere als gefährlich entpuppen oder mit lautem Gebell die Nachbarn nerven. Hunde und Katzen muss er zulassen, wenn er die Haltung schon anderen Mietern erlaubt hat. Auch wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält, sollte der Vermieter bei Hunden und Katzen in Mehrfamilienhäusern um Erlaubnis gefragt werden. Immer erlaubt sind Tiere, auf die ihre Besitzer unbedingt angewiesen sind, zum Beispiel Blindenhunde. Auch Kinder dürfen ihre Vierbeiner meist behalten, wenn sie die Tiere zur psychischen Stabilität brauchen. >
<Hunde & Katzen
Sie gelten nicht als Kleintiere. Wer sie anschaffen will, muss den Mietvertrag und die Hausordnung beachten. Ein Mieter hat gute Chancen, den Wunsch nach einem Vierbeiner durchzusetzen. Nur aus schwerwiegenden Gründen, zum Beispiel bei Krankheit des Nachbarn, kann der Vermieter einen neuen Hausgenossen verweigern.
Er kann auch verlangen, dass das Tier wieder abgeschafft wird, wenn der Hund beispielsweise das Treppenhaus oder den Garten als Toilette benutzt. Wenn die Katze ihre Krallen statt am Kratzbaum am mitvermieteten Teppich wetzt, muss der Mieter zahlen.
Erlaubt der Mietvertrag ausdrücklich Hundehaltung, darf der Vermieter dies nur widerrufen, wenn sich die Tiere als gefährlich entpuppen oder mit lautem Gebell die Nachbarn nerven. Hunde und Katzen muss er zulassen, wenn er die Haltung schon anderen Mietern erlaubt hat. Auch wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält, sollte der Vermieter bei Hunden und Katzen in Mehrfamilienhäusern um Erlaubnis gefragt werden. Immer erlaubt sind Tiere, auf die ihre Besitzer unbedingt angewiesen sind, zum Beispiel Blindenhunde. Auch Kinder dürfen ihre Vierbeiner meist behalten, wenn sie die Tiere zur psychischen Stabilität brauchen. >
