Koтят никто не раздает в хорошие руки?
Ihre Katzen müssen für die Einreise aus Russland in die EU folgende Einreisebestimmungen erfüllen:
1. Eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip/ Transponder.
2. Es muss eine gültige Tollwutimpfung vorliegen. Nur Impfungen, die nach der Chip-Implantation stattgefunden haben, werden als gültig angesehen. Die Gültigkeit richtet sich nach den Angaben des Herstellers bzw. eine Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein. Bei Erstimpfung muss das Tier mind. 12 Wochen alt sein.
3. Voraussetzung für die Einreise ist, dass die Tiere in Begleitung einer verantwortlichen Person reisen. Die begleitende Person muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass die Verbringung des Tieres nicht dem Verkauf bzw. Besitzerwechsel dient.
4. Alle Angaben müssen in der Tiergesundheitsbescheinigung von einem Amtstierarzt bzw. der zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgefüllt und/oder bestätigt werden. Die Bescheinigung muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein und darf bei Einreise nicht älter als 10 Tage sein. Zusätzlich zum Zeugnis sind die entsprechenden Dokumente (im Original oder als beglaubigte Kopie) vorzulegen.
Dies alles können Sie noch einmal nachlesen auf folgender Website:
http://www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreiseregelung.html
