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Опыт перевозки кошек из России в Германию
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в ответ merkury024 11.03.15 11:09, Последний раз изменено 11.03.15 11:44 (Frufritz)
Россия относится к "перечисленным" третьим странам. Поэтому к ней применяются правила как и к ввозу внутри Европейского Союза.
вот тут простым языком
А правила такие (простым языком)
http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/reiseverkehr.html
А тут с официального сайта
www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreisereg...
вот тут простым языком
В ответ на:
Einreise in die EU aus gelisteten Drittländern
Die EU hat eine Liste von Drittländern (z.B. Weißrussland, Russische Föderation, USA) erstellt, die einen den EU-Mitgliedländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Werden Tiere aus diesen Ländern nach Deutschland eingeführt/zurückgebracht, sind die EU-Bestimmungen zu beachten (Chip oder Tätowierung, sofern die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist; gültige Tollwutimpfung; Impfpass).
Einreise in die EU aus gelisteten Drittländern
Die EU hat eine Liste von Drittländern (z.B. Weißrussland, Russische Föderation, USA) erstellt, die einen den EU-Mitgliedländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Werden Tiere aus diesen Ländern nach Deutschland eingeführt/zurückgebracht, sind die EU-Bestimmungen zu beachten (Chip oder Tätowierung, sofern die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist; gültige Tollwutimpfung; Impfpass).
А правила такие (простым языком)
В ответ на:
Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der EU
-In der EU gelten weitgehend einheitliche Regeln für Hunde und Katzen auf Reisen:
-Hunde und Katzen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Eine deutlich erkennbare Tätowierung gilt aber weiterhin als gültige Kennzeichnung, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist.
-Hunde und Katzen müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. -Wiederholungsimpfungen sind innerhalb des Zeitraumes durchzuführen, den der Impfstoffhersteller angibt.
-Es muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht.
Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der EU
-In der EU gelten weitgehend einheitliche Regeln für Hunde und Katzen auf Reisen:
-Hunde und Katzen müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip verpflichtend. Eine deutlich erkennbare Tätowierung gilt aber weiterhin als gültige Kennzeichnung, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist.
-Hunde und Katzen müssen eine gültige Tollwutimpfung vorweisen. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. -Wiederholungsimpfungen sind innerhalb des Zeitraumes durchzuführen, den der Impfstoffhersteller angibt.
-Es muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutimpfung hervorgeht.
http://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/reiseverkehr.html
А тут с официального сайта
www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/HeimtiereEinreisereg...