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Домашний котик Тимка ищет новых Хозяев.
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in Antwort lulumuster_arpa_ 06.02.14 22:04
н.п.
Этой доброй женщине можно намекнуть, что за Aussezten eines Tieres в Германии возможен штаф до 25.000,- евро.
Aussetzen von Tieren
Das Aussetzen von Tieren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, und kann mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet werden. Was aber ist „Aussetzen eines Tieres“ in der Rechtsprechung? Aussetzen liegt vor, wenn das Tier freigelassen wird, ohne dass an die Stelle der bisherigen menschlichen Obhut eine neue Obhut tritt; das Tier wird Bestandteil der Natur und ist auf seine eigenen Kräfte und Fähigkeiten angewiesen.
Das Verbot des Aussetzens soll jede Art der Aussetzung verhindern, weil sie regelmäßig, wenn auch nicht zwangsläufig, mit einer Gefahrenlage für das Tier verbunden ist. Aussetzen muss durch aktives Tun geschehen, hier genügt es allerdings schon, wenn bewusst die Gelegenheit geschaffen wird, die dem Tier das Entlaufen ermöglicht.
Wenn im Falle eines entlaufenen Tieres der Halter keine Nachforschungen über den Verbleib bei Polizei, Ordnungsamt (Fundbüro) oder Tierheim anstellt, ist davon auszugehen, dass das Entlaufen gewollt war und es sich somit um „Aussetzen“ handelt. In der Rechtsprechung muss der Beschuldigte beweisen, dass das Entlaufen nicht gewollt war. Hierunter fällt auch der Tatbestand des Aussetzens auf eigenem Grund und Boden. Hiervon spricht man, wenn ein Tierhalter seine Tiere ohne ausreichende Versorgung hält und die Tiere abwandern oder streunen.
http://www.tierheim-olpe.de/infothek/das-tier-im-recht/index.php
Этой доброй женщине можно намекнуть, что за Aussezten eines Tieres в Германии возможен штаф до 25.000,- евро.
Aussetzen von Tieren
Das Aussetzen von Tieren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, und kann mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet werden. Was aber ist „Aussetzen eines Tieres“ in der Rechtsprechung? Aussetzen liegt vor, wenn das Tier freigelassen wird, ohne dass an die Stelle der bisherigen menschlichen Obhut eine neue Obhut tritt; das Tier wird Bestandteil der Natur und ist auf seine eigenen Kräfte und Fähigkeiten angewiesen.
Das Verbot des Aussetzens soll jede Art der Aussetzung verhindern, weil sie regelmäßig, wenn auch nicht zwangsläufig, mit einer Gefahrenlage für das Tier verbunden ist. Aussetzen muss durch aktives Tun geschehen, hier genügt es allerdings schon, wenn bewusst die Gelegenheit geschaffen wird, die dem Tier das Entlaufen ermöglicht.
Wenn im Falle eines entlaufenen Tieres der Halter keine Nachforschungen über den Verbleib bei Polizei, Ordnungsamt (Fundbüro) oder Tierheim anstellt, ist davon auszugehen, dass das Entlaufen gewollt war und es sich somit um „Aussetzen“ handelt. In der Rechtsprechung muss der Beschuldigte beweisen, dass das Entlaufen nicht gewollt war. Hierunter fällt auch der Tatbestand des Aussetzens auf eigenem Grund und Boden. Hiervon spricht man, wenn ein Tierhalter seine Tiere ohne ausreichende Versorgung hält und die Tiere abwandern oder streunen.
http://www.tierheim-olpe.de/infothek/das-tier-im-recht/index.php
Человек должен оставаться самим собой. Самая выгодная позиция (c).