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С собакой на Украину.

08.06.11 05:08
Re: С собакой на Украину.
 
  Филиппа патриот
Филиппа
Kroatien
Hunde, die in Begleitung ihrer Besitzer über das Gebiet der Republik Kroatien reisen bzw.
deren Besitzer sich vorübergehend in der Republik Kroatien aufhalten, müssen bei der
Einreise in das Land mit einem Mikrochip oder einer deutlich lesbaren tätowierten Nummer
gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss. Vom Tierarzt ist eine
Bestätigung erforderlich, dass das Tier gesund ist, dass kein Verdacht auf ansteckende
meldepflichtige
Krankheiten besteht und dass das Tier nicht aus einem Land stammt, in
dem ansteckende Krankheiten grassieren, die auf diese Tierart übertragen werden können.
Es ist ein internationales Reisedokument mitzuführen, das von einem ermächtigten Tierarzt
ausgestellt ist und mit dem eine Impfung oder Auffrischungsimpfung gegen Tollwut gemäß
den Empfehlungen des Erzeugerlabors bescheinigt wird. Die Impfung erfolgt bei dieser
Tierart
mit einem inaktivierten Impfstoff mit mindestens einer Antigeneinheit pro Dosis
(WHO-Standard) und darf im Falle der ersten primären Impfung nicht weniger als 30 Tage
zurückliegen. Es besteht kein generelles Verbot zur Einreise für bestimmte Hunderassen, es
sei denn, sie sind aufgrund ihrer angeborenen Eigenschaften und aggressiven Instinkte bzw.
antrainierten Verhaltensweisen gefährlich für die Sicherheit der Menschen. Für folgende
Rassen gilt Maulkorb- und Leinenpflicht: Dobermann, Amerikanischer Staffordshire, Bullterrier,
Pitbull-Terrier, Rottweiler, Dogge, Deutscher und Belgischer Schäferhund, Japanischer
Kampfhund, großer Japanischer Spitz, Mastino, Bernhardiner und all deren Kreuzungen.
Für alle Rassen besteht gesetzliche Leinenpflicht.
http://www.intervet.de/Binaries/SP_Nobivac_Einreisefibel_02-11_Web_tcm61-109286....
 

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