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Советы ветеринара
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in Antwort Оксана Лишицки 01.06.10 20:22
Титр определять обязательно, таковы требования для ввоза животного в ЕУ из Украины.
Вот необходимая информация по этому поводу:
* so muss mindestens 30 Tage nach der Impfung über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörper-Titer in einem zugelassenen Labor bestimmt werden.
* diese Tollwut-Titerbestimmung ist vor der Abreise ins nicht gelistete Drittland durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
* die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier regelmäßig entsprechend den Vorgaben des Impfstoffherstellers einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.
Reist ein Tier aus einem nicht gelisteten Drittland zum ersten Mal in die Europäische Union ein, so ist nach der Titerbestimmung (durchzuführen in einem zugelassenen Labor in dem jeweiligen Drittland) eine Wartefrist von drei Monaten einzuhalten, bevor das Tier eingeführt werden darf. Zusätzlich ist ein Einfuhrdokument nach dem Muster der Entscheidung 2004/824/EG erforderlich, welches von dem zuständigen Amtsveterinär im Drittland ausgestellt werden muss. Ein Vordruck dieses Dokuments ist auf Nachfrage im Städtischen Veterinäramt erhältlich.
Вот необходимая информация по этому поводу:
* so muss mindestens 30 Tage nach der Impfung über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörper-Titer in einem zugelassenen Labor bestimmt werden.
* diese Tollwut-Titerbestimmung ist vor der Abreise ins nicht gelistete Drittland durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
* die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden, wenn das Tier regelmäßig entsprechend den Vorgaben des Impfstoffherstellers einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.
Reist ein Tier aus einem nicht gelisteten Drittland zum ersten Mal in die Europäische Union ein, so ist nach der Titerbestimmung (durchzuführen in einem zugelassenen Labor in dem jeweiligen Drittland) eine Wartefrist von drei Monaten einzuhalten, bevor das Tier eingeführt werden darf. Zusätzlich ist ein Einfuhrdokument nach dem Muster der Entscheidung 2004/824/EG erforderlich, welches von dem zuständigen Amtsveterinär im Drittland ausgestellt werden muss. Ein Vordruck dieses Dokuments ist auf Nachfrage im Städtischen Veterinäramt erhältlich.
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