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В шоке от передачи

08.01.10 14:56
Re: В шоке от передачи
 
jellun местный житель
jellun
в ответ Ela-Ela 08.01.10 08:39, Последний раз изменено 08.01.10 15:00 (jellun)
Ето извините не бред, а официальные документы...
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_intra_en.htm
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nat_rules_dogscatferret_en.htm
www.bmelv.de/cln_181/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-...
Für Tiere, die jünger als drei Monate und nicht geimpft sind, sieht die EU-Rechtsvorschrift Folgendes vor:
Die Einreise dieser Tiere
nach Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich ist nicht zulässig. Die zuständigen Behörden dieser Länder können jedoch zur Berücksichtigung besonderer Fälle Ausnahmegenehmigungen erteilen;
in die übrigen Mitgliedsstaaten kann von dem betreffenden Mitgliedsstaat im Rahmen nationaler Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden. (Eine Übersicht über diese nationalen Regelungen liegt derzeit noch nicht vor.)
Aus anderen EU-Mitgliedsstaaten dürfen diese Tiere einreisen, wenn
sie von einem Muttertier begleitet werden oder
für sie zusätzlich zum Heimtierausweis eine schriftliche und unterschriebene Erklärung des Verfügungsberechtigten mitgeführt wird, dass das Tier bislang ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten wurde und nicht mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen ist.
Die Einreise aus einem gelisteten Drittland (Anhang II der Verordnung [EG] Nr. 998/2003, Teil B Abschnitt 2 oder Teil C - geltende Fassung -) kann im Einzelfall von der obersten Veterinärbehörde des zuständigen Bundeslandes genehmigt werden.
Die neuen EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Er benötigt hierfür allerdings eine Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Ausweismuster werden den Tierarztpraxen von den drucklegenden Unternehmen zur Verfügung gestellt (siehe Liste der Bezugsquellen für den Heimtierausweis).
С этими людьми мне неочем пить...
 

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