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in Antwort MARANT 12.02.09 23:43
был там пассаж о запрете разведения рексов и сфинксов, т.к. усы у этих пород рудиментарны или вообще отсутствуют... якобы это доставляет кошакам мучения...
а вот о собаках:
а вот о собаках:
В ответ на:
Im Qualzuchtgutachten heißt es: └Zuchtverbote werden empfohlen für
Tiere, die Träger von Genen bzw. eindeutig erblich bedingten Merkmalen
sind, welche für den Züchter direkt erkennbar oder diagnostisch zugänglich
sind und bei der Nachzucht zu mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundenen
Merkmalen führen können. Dabei ist unerheblich, ob mit solchen
Genen oder Merkmalen direkt oder indirekt gezüchtet wird⌠ (S. 14). Über
diese Verbote hinaus werden von den Gutachtern weitere Empfehlungen
gegeben, insbesondere zur Festlegung von Grenzen der Merkmalsausprägung
sowie zu Überwachung und Kennzeichnung.
Als Verbote mit Bezug auf Hunde werden ausgesprochen: Zuchtverbot
für Tiere verschiedener Rassen mit blaugrauer Farbaufhellung (Begr.: u. a.
Disposition zu Haarausfall und Hautentzündungen). Zuchtverbot für Tiere,
die neben Schwanzveränderungen (Knick- und Korkenzieherschwanz,
Schwanzverkürzung, Schwanzlosigkeit) auch Wirbeldefekte an weiteren
Abschnitten der Wirbelsäule aufweisen. Zuchtverbot für Tiere, die mit
Dermoidzysten behaftet sind. Zuchtverbot für verschiedene Collie-
Zuchtlinien bei silbergrauer Farbaufhellung bzw. wenn der Hund bekannter
Träger des Defektgens ist (Begr.: u. a. Disposition zu mangelhafter Blutgerinnung
und zu Infektionen). Zuchtverbot für Nackthunde und Träger des
Defektgens (Begr.: u. a. regelmäßig auftretende schwere Gebissanomalien).
Zuchtverbot für Merle-Weisstiger (MM) und den Paarungstyp Tiger x Tiger
(Mm x Mm), u. a. wegen hierdurch bedingter Einschränkungen der Seh- und
Hörfähigkeit. Zuchtverbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit, insbes.
disproportionierter Verkürzung der Gesichtsknochen (Begr.: u. a. Atemund
Schluckbeschwerden und Störungen der Thermoregulation). Zuchtverbot
für Tiere mit auswärts gerolltem unterem Augenlidrand (Begr.: unvollständiger
Lidschluss, dadurch u. a. Tränenfluss). Zuchtverbot für Tiere mit
einwärts gerolltem Augenlidrand (Begr.: u. a. hierdurch verursachte Hornund
Bindehautirritationen). Zuchtverbot für Tiere mit Hüftgelenkdysplasie.
Zuchtverbot für Tiere, die einen der folgenden monogen vererbten Einzeldefekte
zeigen, sowie für bekannte heterozygote Defektgenträger: Albinismus,
Albinismus oculi, Augenlidkolobom, Verkürzung des Unterkiefers,
Gesichtsspalten, Hämophilie A/Hämophilie B, Hörschäden, Keratis nigri-
12
12 a
13
14
╖ 11 b TierSchG Tierschutzgesetz
332
cans, Linsenluxation, Lipodystrophie, idiopathische Myoklonie, Pankreas-
Atrophie, progressive Retina-Atrophie, Retinadysplasie, Zahnfehler.
Zuchtverbot für Tiere, bei denen einer der folgenden oligo- oder polygen
vererbten Defekte nachgewiesen ist: Collie-Augenanomalie, Kiefergelenkdysplasie,
Perthes-Krankheit. √ Ein auf bestimmte Hunderassen oder
Zuchtlinien gerichtetes Zuchtverbot wegen Aggressionssteigerungen wird
dagegen nicht ausgesprochen. Gefordert wird stattdessen ein Wesenstest für
alle potenziellen Zuchttiere sowie ein Zuchtverbot für solche Tiere, die den
Wesenstest nicht bestehen (zum Problem └gefährlicher Hund⌠ s. Tierschutz-
Hundeverordnung Einf. Rn. 3√5). √ Weitere Empfehlungen lauten
u. a.: Verzicht auf Korkenzieherrute im Rassestandard; Zucht gegen die
Merkmalsausprägung └langer und gerader Rücken und ausgeprägte Kurzbeinigkeit⌠;
genereller Verzicht auf Zucht mit dem Merle-Gen; Festlegung
von Grenzwerten für Rundköpfigkeit und Verkürzung von Gesichtsknochen;
Zuchtverbot gegen eine Übertypisierung zu schlaffer und faltiger
Haut; Selektion gegen Schnellwüchsigkeit; grundsätzlicher Verzicht auf die
Verpaarung von Verwandten, zumindest aber von engen Verwandten (vgl.
Qualzuchtgutachten S. 15√35).
Im Qualzuchtgutachten heißt es: └Zuchtverbote werden empfohlen für
Tiere, die Träger von Genen bzw. eindeutig erblich bedingten Merkmalen
sind, welche für den Züchter direkt erkennbar oder diagnostisch zugänglich
sind und bei der Nachzucht zu mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbundenen
Merkmalen führen können. Dabei ist unerheblich, ob mit solchen
Genen oder Merkmalen direkt oder indirekt gezüchtet wird⌠ (S. 14). Über
diese Verbote hinaus werden von den Gutachtern weitere Empfehlungen
gegeben, insbesondere zur Festlegung von Grenzen der Merkmalsausprägung
sowie zu Überwachung und Kennzeichnung.
Als Verbote mit Bezug auf Hunde werden ausgesprochen: Zuchtverbot
für Tiere verschiedener Rassen mit blaugrauer Farbaufhellung (Begr.: u. a.
Disposition zu Haarausfall und Hautentzündungen). Zuchtverbot für Tiere,
die neben Schwanzveränderungen (Knick- und Korkenzieherschwanz,
Schwanzverkürzung, Schwanzlosigkeit) auch Wirbeldefekte an weiteren
Abschnitten der Wirbelsäule aufweisen. Zuchtverbot für Tiere, die mit
Dermoidzysten behaftet sind. Zuchtverbot für verschiedene Collie-
Zuchtlinien bei silbergrauer Farbaufhellung bzw. wenn der Hund bekannter
Träger des Defektgens ist (Begr.: u. a. Disposition zu mangelhafter Blutgerinnung
und zu Infektionen). Zuchtverbot für Nackthunde und Träger des
Defektgens (Begr.: u. a. regelmäßig auftretende schwere Gebissanomalien).
Zuchtverbot für Merle-Weisstiger (MM) und den Paarungstyp Tiger x Tiger
(Mm x Mm), u. a. wegen hierdurch bedingter Einschränkungen der Seh- und
Hörfähigkeit. Zuchtverbot für Tiere mit extremer Rundköpfigkeit, insbes.
disproportionierter Verkürzung der Gesichtsknochen (Begr.: u. a. Atemund
Schluckbeschwerden und Störungen der Thermoregulation). Zuchtverbot
für Tiere mit auswärts gerolltem unterem Augenlidrand (Begr.: unvollständiger
Lidschluss, dadurch u. a. Tränenfluss). Zuchtverbot für Tiere mit
einwärts gerolltem Augenlidrand (Begr.: u. a. hierdurch verursachte Hornund
Bindehautirritationen). Zuchtverbot für Tiere mit Hüftgelenkdysplasie.
Zuchtverbot für Tiere, die einen der folgenden monogen vererbten Einzeldefekte
zeigen, sowie für bekannte heterozygote Defektgenträger: Albinismus,
Albinismus oculi, Augenlidkolobom, Verkürzung des Unterkiefers,
Gesichtsspalten, Hämophilie A/Hämophilie B, Hörschäden, Keratis nigri-
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╖ 11 b TierSchG Tierschutzgesetz
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cans, Linsenluxation, Lipodystrophie, idiopathische Myoklonie, Pankreas-
Atrophie, progressive Retina-Atrophie, Retinadysplasie, Zahnfehler.
Zuchtverbot für Tiere, bei denen einer der folgenden oligo- oder polygen
vererbten Defekte nachgewiesen ist: Collie-Augenanomalie, Kiefergelenkdysplasie,
Perthes-Krankheit. √ Ein auf bestimmte Hunderassen oder
Zuchtlinien gerichtetes Zuchtverbot wegen Aggressionssteigerungen wird
dagegen nicht ausgesprochen. Gefordert wird stattdessen ein Wesenstest für
alle potenziellen Zuchttiere sowie ein Zuchtverbot für solche Tiere, die den
Wesenstest nicht bestehen (zum Problem └gefährlicher Hund⌠ s. Tierschutz-
Hundeverordnung Einf. Rn. 3√5). √ Weitere Empfehlungen lauten
u. a.: Verzicht auf Korkenzieherrute im Rassestandard; Zucht gegen die
Merkmalsausprägung └langer und gerader Rücken und ausgeprägte Kurzbeinigkeit⌠;
genereller Verzicht auf Zucht mit dem Merle-Gen; Festlegung
von Grenzwerten für Rundköpfigkeit und Verkürzung von Gesichtsknochen;
Zuchtverbot gegen eine Übertypisierung zu schlaffer und faltiger
Haut; Selektion gegen Schnellwüchsigkeit; grundsätzlicher Verzicht auf die
Verpaarung von Verwandten, zumindest aber von engen Verwandten (vgl.
Qualzuchtgutachten S. 15√35).
"Бог не играет в кости" (С)