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in Antwort Bambinka2003 16.07.03 14:23
...Grundsätzlich besteht für alle bereitgehaltenen Geräte eine Gebührenpflicht. Ausgenommen hiervon sind Zweitgeräte, die in Ihrer Wohnung oder im Kfz von Ihnen, Ihrem Ehegatten und von Personen bereitgehalten werden, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und kein oder nur ein geringes Einkommen (weniger als der einfache Sozialhiferegelsatz) haben, wie z.B. schulpflichtige Kinder. In diesem Falle ist je Wohnung nur ein Hörfunk-und/oder Fernsehgerät anmeldepflichtig. Werden innerhalb der Hausgemeinschaft weiter Geräte von Personen mit eigenem Eikommen (mehr als der einfache Sozialhilferegesatz) bereitgehalten, so haben diese ihre Geräte gesondert anzumelden....