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Sonderprogramm "Mainzer Modell"?
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в ответ Жёлтокрылык 28.06.03 10:05
Keine Neueintritte in das Sonderprogramm "Mainzer Modell" ab dem 1. April 2003
Ab 1. April 2003 tritt eine Änderung der Richtlinien zur Durchführung des Sonderprogramms └Mainzer Modell" - mitfinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) - in Kraft. Mit den Leistungen des └Mainzer Modells" - Zuschuss zu den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und Kindergeldzuschlag - kann nur noch gefördert werden, wer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis einschließlich 31. März 2003 neu aufgenommen hat, und dabei nur ein niedriges Arbeitsentgelt erzielt. Eine Antragstellung bei den örtlichen Arbeitsämtern kann noch bis sechs Wochen nach Beschäftigungsaufnahme, spätestens bis einschließlich 12. Mai, erfolgen. Bereits bestehende Förderungen werden bis zum Ende der jeweiligen Bewilligungsdauer weiter gezahlt.
Das vorzeitige Ende für Fördereintritte in das Sonderprogramm berücksichtigt die neuen Regelungen ab 1. April 2003. Der hauptsächliche Förderzweck des └Mainzer Modells", Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten, überschneidet sich mit der Wirkung der neuen Gleitzone. Deren reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gelten für alle Beschäftigten mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800 EUR.
Ab 1. April 2003 tritt eine Änderung der Richtlinien zur Durchführung des Sonderprogramms └Mainzer Modell" - mitfinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) - in Kraft. Mit den Leistungen des └Mainzer Modells" - Zuschuss zu den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und Kindergeldzuschlag - kann nur noch gefördert werden, wer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bis einschließlich 31. März 2003 neu aufgenommen hat, und dabei nur ein niedriges Arbeitsentgelt erzielt. Eine Antragstellung bei den örtlichen Arbeitsämtern kann noch bis sechs Wochen nach Beschäftigungsaufnahme, spätestens bis einschließlich 12. Mai, erfolgen. Bereits bestehende Förderungen werden bis zum Ende der jeweiligen Bewilligungsdauer weiter gezahlt.
Das vorzeitige Ende für Fördereintritte in das Sonderprogramm berücksichtigt die neuen Regelungen ab 1. April 2003. Der hauptsächliche Förderzweck des └Mainzer Modells", Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten, überschneidet sich mit der Wirkung der neuen Gleitzone. Deren reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gelten für alle Beschäftigten mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800 EUR.