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Gez i kompjuter

03.04.07 20:19
Re: Gez i kompjuter
 
ShooTer Science MOD/Rescue Diver
ShooTer
в ответ nata32 03.04.07 19:38
Даю вам линк GEZ -> http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index.html
Компьютер с интернет подкл. относится к Neuartige Rundfunkgeräte.
В ответ на:

Internet-PC - Neuartige Rundfunkgeräte

Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 1. April 2005 in Kraft getreten.

Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach ╖ 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.

Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. ╖ 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte └neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich⌠ unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.

Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.

По линку вы увидите что вам именно надо платить.
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт

 

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