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in Antwort shsveta 30.11.06 13:44
Девушка, никого не слушайте и идите в Ausländerbehörde.
An Stelle der Arbeitsagentur ist seit dem 1. Januar 2005 die Ausländerbehörde für die Erteilung der Arbeitserlaubnis zuständig ("one stop government"). Die Arbeitsagentur wird, soweit es nach dem Gesetz und den dazu ergangenen Verordnungen erforderlich ist, nur noch in einem behördeninternen Zustimmungsverfahren beteiligt. Die Arbeitserlaubnis wird in den Aufenthaltstitel eingetragen (╖ 4 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)).
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitserlaubnis
An Stelle der Arbeitsagentur ist seit dem 1. Januar 2005 die Ausländerbehörde für die Erteilung der Arbeitserlaubnis zuständig ("one stop government"). Die Arbeitsagentur wird, soweit es nach dem Gesetz und den dazu ergangenen Verordnungen erforderlich ist, nur noch in einem behördeninternen Zustimmungsverfahren beteiligt. Die Arbeitserlaubnis wird in den Aufenthaltstitel eingetragen (╖ 4 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)).
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitserlaubnis