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в ответ E_P_C 12.10.06 16:45
Что то тут разводом попахивает.... Но у адвоката проконсультироваться не помешает.
Тут про беду твою... http://pages.ebay.de/help/sell/your-return-policy.html
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Als privater Verkäufer können Sie im Verkaufsformular auf freiwilliger Basis dem Käufer, das Recht zur Rückgabe des Artikels einräumen (Umtauschrecht). Unabhängig von dem freiwilligen Umtauschrecht sind die Rechte, die der Käufer bei einem Mangel oder Fehler des verkauften Artikels hat. Wenn Sie sich als privater Verkäufer entscheiden, dem Käufer ein Umtauschrecht einzuräumen, sollten Sie die folgenden Informationen im Verkaufsformular bei LWeitere Angaben? eintragen.....
и т.д. Als privater Verkäufer können Sie im Verkaufsformular auf freiwilliger Basis dem Käufer, das Recht zur Rückgabe des Artikels einräumen (Umtauschrecht). Unabhängig von dem freiwilligen Umtauschrecht sind die Rechte, die der Käufer bei einem Mangel oder Fehler des verkauften Artikels hat. Wenn Sie sich als privater Verkäufer entscheiden, dem Käufer ein Umtauschrecht einzuräumen, sollten Sie die folgenden Informationen im Verkaufsformular bei LWeitere Angaben? eintragen.....