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Телевизионный налог
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в ответ kati 06.04.03 20:07
In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder im Auto selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.
http://www.gez.de
Пpиходя, не pадуйся; уходя, не гpусти...
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