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Что надо для отмены закона?
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в ответ WishWaster 03.07.06 17:55
Итак, всем, кому ещ╦ интересно (и кто ещ╦ не знает), гип-гип - ура! Изменения:
Am 30. Juni 2006 stimmte der Bundestag der Föderalismusreform zu, und somit auch der Übertragung der Gesetzesgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss an die Länder. Am 7. Juli 2006 stimmte der Bundesrat zu.
Планы земель (взято здесь: http://de.wikipedia.org/wiki/Ladenschlussgesetz):
Pläne der Bundesländer für einen neuen Ladenschluss
Baden-Württemberg: Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen (6 x 24-Regelung). Die Zahl der Ausnahmen, Geschäfte aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, soll von vier auf zwei reduziert werden. Ein Gesetzentwurf ist in Vorbereitung.
Bayern: Flexibilisierung des Ladenschlusses an Werktagen. Ob es eine völlige Freigabe geben wird, hängt auch noch von der Anhörung der beteiligten Verbände ab. Die Vorlage eines Gesetzentwurfes ist für den Herbst geplant. Die Regelungen für Sonn- und Feiertage sollen unverändert bleiben.
Berlin: Völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten. Sonn- und Feiertage bleiben grundsätzlich einkaufsfrei. Möglicherweise soll es aber mehr verkaufsoffene Sonntage geben. Erst nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 17. September kann eine Entscheidung getroffen werden.
Brandenburg: Völlige Aufhebung des Ladenschlusses an Werktagen. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Geschäfte geschlossen. Ausnahmeregelungen sollen mit Berlin abgestimmt werden.
Bremen: Der Wirtschaftssenator plädiert für 6 x 24-Regelung. Die zuständige Arbeitssenatorin will ebenfalls eine Flexibilisierung, will eine Regelung aber mit dem Umland abstimmen. Sonn- und Feiertage sollen bis auf vier mögliche Ausnahmen tabu bleiben.
Hamburg: 6 x 24-Regelung an Werktagen, vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Sonderregelungen für Bäcker und Tankstellen bleiben bestehen, ebenso für touristische Einrichtungen wie beispielsweise die Landungsbrücken.
Hessen: Völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen. Sonn- und Feiertage bleiben bis auf vier mögliche Ausnahmen einkaufsfrei. Das Ladenschlussgesetz wird in "Ladenöffnungsgesetz" umbenannt. Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden.
Mecklenburg-Vorpommern: 7 x 24-Regelung: Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen Wochentagen als einziges Bundesland.
Niedersachsen: 6 x 24-Regelung ist denkbar. Die Landesregierung will, dass Sonn- und Feiertage Familie, Religion, Sport, Kultur und Erholung vorbehalten bleibt. Für Ferienorte sollen weiterhin Sonderegelungen gelten.
Nordrhein-Westfalen: Völlige Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen, Sonn- und Feiertage bleiben bis auf vier sogenannte Brauchtumstage einkaufsfrei.
Rheinland-Pfalz: Konkrete Pläne liegen noch nicht vor. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Arbeitsministeriums prüft aber eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Erfahrungen mit Sonderregelungen zur Fußball-Weltmeisterschaft sollen dabei berücksichtigt werden.
Saarland: Ladenöffnungszeiten bleiben unverändert, Montag bis Samstag von sechs bis 20 Uhr. Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.
Sachsen: Der Ladenschluss soll gelockert werden. Es gibt Ideen, aber noch nichts Spruchreifes. Der Abstimmungsprozess mit Verbänden, Kammern und Gewerkschaften über die Details läuft noch.
Sachsen-Anhalt: Völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen, Sonn- und Feiertage bleiben bis auf vier mögliche Ausnahmen einkaufsfrei.
Schleswig-Holstein: Völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag. Sonn- und Feiertage bleiben einkaufsfrei. Für mehr als 70 Badeorte sollen weiterhin Sonderegelungen für den Verkauf an Sonn- und Feiertagen gelten. Ein Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des Ladenschlusses ist in Vorbereitung.
Thüringen: Flexibilisierung und Erweiterung der Ladenöffnungszeiten. Sonn- und Feiertage stehen unter besonderem Schutz, bis auf vier mögliche Ausnahmen bleiben sie einkaufsfrei. Die Ausgestaltungen eines neuen Ladenschlussgesetzes soll mit den Nachbarländern abgestimmt werden.
Ура!
Am 30. Juni 2006 stimmte der Bundestag der Föderalismusreform zu, und somit auch der Übertragung der Gesetzesgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss an die Länder. Am 7. Juli 2006 stimmte der Bundesrat zu.
Планы земель (взято здесь: http://de.wikipedia.org/wiki/Ladenschlussgesetz):
Pläne der Bundesländer für einen neuen Ladenschluss
Baden-Württemberg: Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen (6 x 24-Regelung). Die Zahl der Ausnahmen, Geschäfte aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, soll von vier auf zwei reduziert werden. Ein Gesetzentwurf ist in Vorbereitung.
Bayern: Flexibilisierung des Ladenschlusses an Werktagen. Ob es eine völlige Freigabe geben wird, hängt auch noch von der Anhörung der beteiligten Verbände ab. Die Vorlage eines Gesetzentwurfes ist für den Herbst geplant. Die Regelungen für Sonn- und Feiertage sollen unverändert bleiben.
Berlin: Völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten. Sonn- und Feiertage bleiben grundsätzlich einkaufsfrei. Möglicherweise soll es aber mehr verkaufsoffene Sonntage geben. Erst nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 17. September kann eine Entscheidung getroffen werden.
Brandenburg: Völlige Aufhebung des Ladenschlusses an Werktagen. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Geschäfte geschlossen. Ausnahmeregelungen sollen mit Berlin abgestimmt werden.
Bremen: Der Wirtschaftssenator plädiert für 6 x 24-Regelung. Die zuständige Arbeitssenatorin will ebenfalls eine Flexibilisierung, will eine Regelung aber mit dem Umland abstimmen. Sonn- und Feiertage sollen bis auf vier mögliche Ausnahmen tabu bleiben.
Hamburg: 6 x 24-Regelung an Werktagen, vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Sonderregelungen für Bäcker und Tankstellen bleiben bestehen, ebenso für touristische Einrichtungen wie beispielsweise die Landungsbrücken.
Hessen: Völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen. Sonn- und Feiertage bleiben bis auf vier mögliche Ausnahmen einkaufsfrei. Das Ladenschlussgesetz wird in "Ladenöffnungsgesetz" umbenannt. Der Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden.
Mecklenburg-Vorpommern: 7 x 24-Regelung: Freigabe der Ladenöffnungszeiten an allen Wochentagen als einziges Bundesland.
Niedersachsen: 6 x 24-Regelung ist denkbar. Die Landesregierung will, dass Sonn- und Feiertage Familie, Religion, Sport, Kultur und Erholung vorbehalten bleibt. Für Ferienorte sollen weiterhin Sonderegelungen gelten.
Nordrhein-Westfalen: Völlige Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen, Sonn- und Feiertage bleiben bis auf vier sogenannte Brauchtumstage einkaufsfrei.
Rheinland-Pfalz: Konkrete Pläne liegen noch nicht vor. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Arbeitsministeriums prüft aber eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Erfahrungen mit Sonderregelungen zur Fußball-Weltmeisterschaft sollen dabei berücksichtigt werden.
Saarland: Ladenöffnungszeiten bleiben unverändert, Montag bis Samstag von sechs bis 20 Uhr. Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.
Sachsen: Der Ladenschluss soll gelockert werden. Es gibt Ideen, aber noch nichts Spruchreifes. Der Abstimmungsprozess mit Verbänden, Kammern und Gewerkschaften über die Details läuft noch.
Sachsen-Anhalt: Völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen, Sonn- und Feiertage bleiben bis auf vier mögliche Ausnahmen einkaufsfrei.
Schleswig-Holstein: Völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag. Sonn- und Feiertage bleiben einkaufsfrei. Für mehr als 70 Badeorte sollen weiterhin Sonderegelungen für den Verkauf an Sonn- und Feiertagen gelten. Ein Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des Ladenschlusses ist in Vorbereitung.
Thüringen: Flexibilisierung und Erweiterung der Ladenöffnungszeiten. Sonn- und Feiertage stehen unter besonderem Schutz, bis auf vier mögliche Ausnahmen bleiben sie einkaufsfrei. Die Ausgestaltungen eines neuen Ladenschlussgesetzes soll mit den Nachbarländern abgestimmt werden.
Ура!
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