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Wohnungsbaumpämien
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sanjok33 постоялец
in Antwort Herzog 02.03.06 13:35
Лучше уж тогда Arbeitnehmersparzulage....больше дохода принес╦т.. 
Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern auf der Grundlage der Neuregelung des Vermögensbildungsgesetzes zum 1.1.1999.
Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulagen sind bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Nach dem Vermögensbildungsgesetz darf das zu versteuernde Einkommen ab 1999 nicht mehr als 17.900 ┬ bei Alleinstehenden bzw. 35.800 ┬ bei Verheirateten betragen. Das entspricht etwa einem monatlichen Bruttolohn von etwa 1.585 ┬ für Alleinstehende, 3.119 ┬ für verheiratete Alleinverdiener und 3.682 ┬ für verheiratete Alleinverdiener mit 2 Kindern.
Gefördert werden Sparer, wenn sie ihr Geld in Bausparverträge oder Beteiligungen investieren oder zur Entschuldung von Wohneigentum verwenden.
Wer die vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge anlegt oder zur Entschuldung seines Wohneigentums verwendet, erhält 9% aus maximal 470 ┬ (= 42,30 ┬). Bei Beteiligungen, die sich auf Anteilscheine an Aktienfonds, Aktien und Beteiligungen am eigenen Betrieb beziehen können, liegt der Fördersatz bei 18% aus höchstens 400 ┬ (= 72 ┬). Die beiden Förderungen zu (9% und 18%) werden nebeneinander gewährt, so dass der Staat im Jahr bis zu 114,30 ┬ ausschüttet.
Die Arbeitnehmersparzulage ist die staatliche Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern auf der Grundlage der Neuregelung des Vermögensbildungsgesetzes zum 1.1.1999.
Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulagen sind bestimmte Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Nach dem Vermögensbildungsgesetz darf das zu versteuernde Einkommen ab 1999 nicht mehr als 17.900 ┬ bei Alleinstehenden bzw. 35.800 ┬ bei Verheirateten betragen. Das entspricht etwa einem monatlichen Bruttolohn von etwa 1.585 ┬ für Alleinstehende, 3.119 ┬ für verheiratete Alleinverdiener und 3.682 ┬ für verheiratete Alleinverdiener mit 2 Kindern.
Gefördert werden Sparer, wenn sie ihr Geld in Bausparverträge oder Beteiligungen investieren oder zur Entschuldung von Wohneigentum verwenden.
Wer die vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge anlegt oder zur Entschuldung seines Wohneigentums verwendet, erhält 9% aus maximal 470 ┬ (= 42,30 ┬). Bei Beteiligungen, die sich auf Anteilscheine an Aktienfonds, Aktien und Beteiligungen am eigenen Betrieb beziehen können, liegt der Fördersatz bei 18% aus höchstens 400 ┬ (= 72 ┬). Die beiden Förderungen zu (9% und 18%) werden nebeneinander gewährt, so dass der Staat im Jahr bis zu 114,30 ┬ ausschüttet.