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Mietererhöhung
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Вот получил недавно такое письмо :(
И снизу приписано что "Я с этим согласен". Они уже повысили уборку улиц, подъездов и т.д. сами, а что прислали эту бумажку вообще непонятно. Уже напоминание прислали, как реагировать то?
спасибо за совет.
В ответ на:
Sehr geehrte Mieterin(er),
die Allgemeine Preisentwicklung hat sich in den letzen Jahren stark nach oben bewegt. Auch wir als Wohnungsbaugesellschaft müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen und die Mieten unserer Wohnungen dem allgemeinen Mietpreisniveau anpassen.
Als ehemals gemeinnütziges Wohnungsunternehmen fühlen wir uns hierbei weiterhin verpflichtet, unter einer vernünftigen Abwägung wirtschaftlicher Aspekte eine sozialverträgliche Mietenpolitik zu betrieben.
Gemäß 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können wir die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortüblichen Vergleichsmiete unter Einhaltung folgender Vorausatzungen verlangen:
1) Die Miete muss zum Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll seit 15 Monaten unverändert sein.
2) Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% erhöhen.
Wir möchten Sie bitten, folgender Mieterhöhung zuzustimmen.
Ihre bisherige Grundmiete 256,00 Eur = rd. 4,86 Eur m2 Wohnfläche
Erhöhungsbetrag 39,79 Eur = rd. 0,72 Eur m2 Wohnfläche
Ihre neue Grundmiete 293,00 Eur = rd. 5,58 Eur m2 Wohnfläche
Ihre neue Gesamtmiete 438,75 Eur
Wir möchten Sie und anderen Vertragspartner bitten, auf Zweitschrift Ihr Einverständnis zur Mietererhöhung durch Unterschrift bis zum 31.December 2005 zu bekunden. Für die Rücksendung verwenden Sie beigefügten Rückumschlag.
Sollte uns Ihre Zustimmung bis zum oben genannten Zeitpunkt nicht vorliegen, sieht der Gesetzgeber die Klage auf zustimmjung zur Mietererhöhung beim zuständigen Amtsgericht vor.
Sie haben die Möglichkeit , gegebenenfalls Wohngeld zu beantragen. Wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-, oder Gemeindeverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen,
Nassauische Heimstätte,
Sehr geehrte Mieterin(er),
die Allgemeine Preisentwicklung hat sich in den letzen Jahren stark nach oben bewegt. Auch wir als Wohnungsbaugesellschaft müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen und die Mieten unserer Wohnungen dem allgemeinen Mietpreisniveau anpassen.
Als ehemals gemeinnütziges Wohnungsunternehmen fühlen wir uns hierbei weiterhin verpflichtet, unter einer vernünftigen Abwägung wirtschaftlicher Aspekte eine sozialverträgliche Mietenpolitik zu betrieben.
Gemäß 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können wir die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortüblichen Vergleichsmiete unter Einhaltung folgender Vorausatzungen verlangen:
1) Die Miete muss zum Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll seit 15 Monaten unverändert sein.
2) Die Miete darf sich innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20% erhöhen.
Wir möchten Sie bitten, folgender Mieterhöhung zuzustimmen.
Ihre bisherige Grundmiete 256,00 Eur = rd. 4,86 Eur m2 Wohnfläche
Erhöhungsbetrag 39,79 Eur = rd. 0,72 Eur m2 Wohnfläche
Ihre neue Grundmiete 293,00 Eur = rd. 5,58 Eur m2 Wohnfläche
Ihre neue Gesamtmiete 438,75 Eur
Wir möchten Sie und anderen Vertragspartner bitten, auf Zweitschrift Ihr Einverständnis zur Mietererhöhung durch Unterschrift bis zum 31.December 2005 zu bekunden. Für die Rücksendung verwenden Sie beigefügten Rückumschlag.
Sollte uns Ihre Zustimmung bis zum oben genannten Zeitpunkt nicht vorliegen, sieht der Gesetzgeber die Klage auf zustimmjung zur Mietererhöhung beim zuständigen Amtsgericht vor.
Sie haben die Möglichkeit , gegebenenfalls Wohngeld zu beantragen. Wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt-, oder Gemeindeverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen,
Nassauische Heimstätte,
И снизу приписано что "Я с этим согласен". Они уже повысили уборку улиц, подъездов и т.д. сами, а что прислали эту бумажку вообще непонятно. Уже напоминание прислали, как реагировать то?
спасибо за совет.