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в ответ Born28 21.10.05 13:39
Вот еш╦ немного..
Gem. ╖ 357 I BGB gilt hier ╖ 286 Abs. 3 BGB, so dass der Verkäufer ab Eingang Widerruf (bzw. beim Rückgaberecht ab Eingang der Ware) 30 Tage Zeit hat, das Geld zu erstatten. Danach befindet er sich in Verzug und muss Zinsen zahlen.
Die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.
Gem. ╖ 357 I BGB gilt hier ╖ 286 Abs. 3 BGB, so dass der Verkäufer ab Eingang Widerruf (bzw. beim Rückgaberecht ab Eingang der Ware) 30 Tage Zeit hat, das Geld zu erstatten. Danach befindet er sich in Verzug und muss Zinsen zahlen.
Die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.
В моем возрасте торопиться — опасно, нервничать — вредно, доверять — глупо, а бояться — поздно. Остается только жить, причем в свое удовольствие!