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Ebay...

21.10.05 13:39
Re: Ebay...
 
Born28 местный житель
Born28
in Antwort tanja-re 21.10.05 13:07
Wir soll ich vorgehen?
Der Händler hat mir ein defektes Teil zugeschickt. Soll ich mich auf Gewährleistungsrecht berufen oder auf das Fernabsatzrecht?
Allgemein lässt sich sagen, dass man innerhalb der Fristen besser mit einem Widerruf fährt, als mit dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht, dass bei Mängeln eingreift. Da braucht man laut Gesetz keinerlei Begründung (!). Wenn ein Händler eine Begründung fordert oder die Erstattung des Geldes auch nach 30 Tagen noch nicht vorgenommen ist, dann sollte man spätestens eine Anwalt nehmen oder versuchen, eine Verbraucherschutzorganisation (Verbraucherschutzzentrale Berlin) zu interessieren, da diese auch für den Händler sehr teure Abmahnungen aussprechen können. Der beste Schutz ist nur bei solchen Händlern zu bestellen, die ausdrücklich - wie er es auch laut Gesetz gefordert ist - auf das Widerrufsrecht hinweisen.
Gesetzliche Garantie bzw. Gewährleistung gibt es ebenfalls immer, auch wenn der Händler nicht darauf hinweist. Für Verträge bis Ende 2001 betrug diese 6 Monate und ab 01.01.2002 gilt sie sogar 24 Monate ab Gefahrübergang (Warenerhalt). Daran kommt ein Händler gegenüber Verbrauchern rechtlich nicht vorbei. Er kann die Gewährleistung insbesondere nicht kürzen. (Anders im B2B -Handel). Früher musste der Händler das Geld zurück geben, wenn er nichts anderes in seinen Bedingungen geregelt hatte. Bei Verträgen ab 01.01.2002 darf er erst versuchen zu reparieren oder einen Ersatz zu liefern. Allerdings hat der Kunde die Wahl, welche Nachlieferungsart stattfinden soll.
Der Händler darf sich mit der Gewährleistung nicht zu lange Zeit lassen. Auch wenn der Hersteller hier so lange braucht. Mehrere Wochen oder Monate sind unzumutbar. In diesen Fällen sollte man den Händler per Einschreiben oder per Fax, das auch als normaler Brief geschickt wird, eine Frist setzen und mitteilen, dass man nach Ablauf der Frist weitere Leistungen ablehnt und das Geld möchte und für den Fall, das die Frist nicht eingehalten wird, angeben, dass man dann einen Rechtsanwalt einschaltet. Lässt der Händler eine angemessene Frist verstreichen, muss er auch die Kosten eines Anwaltes übernehmen, den man danach einschaltet. Wenn Sie nicht wissen, welche Frist angemessen ist, dann setzen Sie einfach 2 Wochen. Das sollte in den meisten Fällen reichen. Außerdem setzen Sie mit einer zu kurzen Frist eine angemessene in Lauf.
Die Hin- und Rücksendekosten bei der Gewährleistung muss der Händler tragen. Untersuchungspauschalen sind unzulässig.
К сожалению на сч╦т суммы иска информацией не располагаю.
В моем возрасте торопиться — опасно, нервничать — вредно, доверять — глупо, а бояться — поздно. Остается только жить, причем в свое удовольствие!
 

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