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Служба для умершего
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in Antwort camaro 18.09.23 21:40
In Deutschland wird die Organ- und Gewebespende über die Entscheidungslösung geregelt. Sie ist eine Abwandlung der Zustimmungslösung. Das heißt: Die Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod ist nur zulässig, wenn dem die verstorbene Person zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen zugestimmt haben.
Все свои поступки совершай только в Гармонии со Своей Совестью.