русский
Germany.ruForen → Архив Досок→ Rat und Tat

Переезд со школьниками в Германию

12.06.23 00:23
Re: Переезд со школьниками в Германию
 
Marusja-Klimova коренной житель
Marusja-Klimova
in Antwort риана 11.06.23 22:41, Zuletzt geändert 12.06.23 00:28 (Marusja-Klimova)
Шульпфлихт в Германии до 18 лет (или это только в НРВ?)

В кеждой земле свои законы.

В НРВ шульпфлихт такой:

"Die Schulpflicht unterscheidet zwischen Vollzeitschulpflicht (§37 SchulG) und der Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG).


Die Vollzeitschulpflicht besteht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I und beträgt regelmäßig insgesamt 10 Schuljahre.

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II dauert für Schülerinnen und Schüler ohne Ausbildungsverhältnis grundsätzlich bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig.

Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II kann in der Berufsschule oder einem anderen Bildungsgang des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II abgeleistet werden."


https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p37

----------------------------------------------

Üblicherweise müssen Kinder und Jugendliche für zwölf Jahre zur Schule gehen. Dabei wird grundsätzlich zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Teilzeitschulpflicht unterschieden. Unter der Vollzeitschulpflicht ist der Besuch der Grundschule und der weiterführenden Schule (Haupt-, Real, Gesamtschule oder Gymnasium) zu verstehen. 9 bis 10 Jahre dauert diese Schulpflicht je nach Bundesland.

Jugendliche, die sich nach der 9. oder 10. Klasse dazu entschließen, nicht weiter zur Schule zu gehen, sondern eine Ausbildung zu absolvieren, müssen eine Berufsschule besuchen. Denn in diesem Fall greift die Teilzeit- bzw. Berufsschulpflicht. In der Regel dauert diese 3 Jahre und deckt sich somit mit dem Abschluss einer Ausbildung. Demnach greift in den meisten Bundesländern die Schulpflicht nicht nur bis zum 18. Geburtstag, sondern gilt zumindest für das gesamte, restliche Schuljahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung.

 

Sprung zu