Вход на сайт
могу ли отказаться от контракта?
2325 просмотров
Перейти к просмотру всей ветки
в ответ Sohn 06.04.23 07:08
Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich vor Arbeitsantritt gekündigt werden – von beiden Seiten. Dabei gilt die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beginnt in der Regel ab Eingang der Kündigung, nicht ab Dienstbeginn. Die Kündigung vor Arbeitsantritt kann vertraglich ausgeschlossen sein.
