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могу ли отказаться от контракта?
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in Antwort Muenchausen 05.04.23 13:35
Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit widerruflich oder unwiderruflich freizustellen. Mit der Freistellung sind bestehende Urlaubs- und Freizeitansprüche abgegolten.
