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Patientenverfügung

24.12.21 23:45
Re: Patientenverfügung
 
Geborgenheit патриот
Geborgenheit

Bis Ende Februar 2020 war der assistierte Suizid in Deutschland strafbar. Ein Gesetz verbot seit 2015 "die geschäftsmäßige Sterbehilfe". Dagegen hatten Betroffene, Sterbehilfe-Vereine und Ärzte geklagt. Im Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 das Verbot, die Selbsttötung "geschäftsmäßig zu fördern" für verfassungswidrig und hob ein entsprechendes Strafgesetz auf.

Assistierter Suizid: Nach dem Urteil in einer Grauzone

Beihilfe zum Suizid heißt, dass bei der Selbsttötung geholfen wird. Zum Beispiel, indem ein tödliches Mittel beschafft oder bereitgestellt wird. Ein entscheidendes Kennzeichen ist, dass der Patient das Medikament selbst einnimmt. Das Gericht forderte in Zusammenhang mit der Aufhebung des Verbots die Politik auf, dass die Sterbehilfe gesetzlich neu geregelt werden muss. Passiert ist aber bislang nichts. Daher finden assistierte Suizide derzeit immer noch in einer rechtlichen Grauzone statt.

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten

Im Gegensatz zum assistierten Suizid verabreicht bei der aktiven Sterbehilfe jemand anderes dem Patienten ein tödlich wirkendes Mittel. Diese Art der Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Nur in den Niederlanden, in Luxemburg, in Spanien und Belgien ist dies legal.

Passive und indirekte Sterbehilfe sind in Deutschland erlaubt

Als passive Sterbehilfe wird der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bezeichnet. Dazu zählt zum Beispiel der Verzicht auf Ernährung, Bluttransfusion oder Beatmung.

Bei der indirekten Sterbehilfe geht es vor allem um Schmerzlinderung. Wenn der Patient in dem Zusammenhang Medikamente bekommt, die zur Folge haben, dass er früher verstirbt, ist das in Deutschland erlaubt und wird indirekte Sterbehilfe genannt.

Hans-Jürgen Brenneckes Kampf um ein neues Sterbehilfegesetz

Hans-Jürgen Brennecke bekam vor sieben Jahren die Diagnose Burkitt-Lymphom, das zu den am schnellsten wachsenden Tumorarten des Menschen gehört. Im Krankenhaus unterzieht er sich mehrerer Chemotherapien, die er sehr schlecht verträgt. Er muss künstlich ernährt werden, es kommt zum Atemstillstand. Außerdem leidet er auch nach den Therapien unter dauerhaft geschädigten Nerven in Händen und Füßen. Er beschließt, dass, sollte der Krebs zurückkommen, er es nicht noch einmal durchmachen möchte. In diesem Fall will er freiwillig aus dem Leben scheiden - mit ärztlicher Hilfe. Doch damals war die Beihilfe zum Suizid in Deutschland noch strafbar.

Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben?

Gemeinsam mit der "Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben" kämpfte er für ein neues Sterbehilfegesetz, reichte Klage beim Bundesverfassungsgericht ein und bekam am Ende Recht. Denn das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass "das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen". Der Bundestag muss den gesetzlichen Rahmen für die Sterbehilfe nun neu regeln.

von Horst Meier

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 erging einstimmig und war ein Paukenschlag. Es erklärte das Verbot, die Selbsttötung "geschäftsmäßig zu fördern" für verfassungswidrig und hob ein entsprechendes Strafgesetz auf. Ein neues Grundrecht war geboren: das Recht auf Selbstbestimmtes Sterben. Der Fall veranschaulicht exemplarisch den Rang des Bundesverfassungsgerichts, das gerade seinen siebzigsten Geburtstag feierte: Das Gericht ist dazu berufen, Entscheidungen der Mehrheit des Parlaments, also potentiell jedes Gesetz, am Maßstab der Verfassung zu messen - und notfalls scheitern zu lassen.

Darüber, dass ein neues Gesetz notwendig ist, sind sich alle Juristen einig. Seit der Verbotsparagraf für nichtig erklärt wurde, findet die Arbeit der Sterbehilfevereine nach wie vor in einer Grauzone statt. Der Suizid als solcher ist nicht strafbar und folglich auch nicht die private Hilfe dazu. Die zweckgerichtete Tätigkeit entsprechender Vereine war indes von Anbeginn umstritten. Sie steht im Zwielicht moralischer und rechtlicher Bedenken. Das spektakuläre Urteil der Verfassungsrichterinnen und -richter fand Zustimmung, provozierte aber auch empörte Reaktionen: Solle sich etwa die Hilfe zum Selbstmord als ein "reguläres Dienstleistungsangebot" etablieren? So wurde rhetorisch gefragt und reklamiert: Das Grundgesetz sei "eines des Lebens und nicht des Todes". Es ist verständlich, dass im Streit um eine buchstäblich existenzielle Frage auch Emotionen hochkochen. Gerade deshalb ist es notwendig, die Argumentation des Gerichts nüchtern nachzuvollziehen.

Der freie subjektive Entschluss des Suizidenten unterliegt keiner gesellschaftlichen Plausibilitätskontrolle. Hier ist das Urteil erstaunlich klar und kompromisslos. Es weist jede Form des Paternalismus zurück - gerade auch jene, die sich im vermeintlich wohlverstandenen Interesse des zum Suizid Entschlossenen gegen dessen Eigensinn wendet. Selbst eine Autonomie, die sich auf die Zerstörung der eigenen Existenz richtet, bleibt ein höchstpersönlicher Akt der Würde.

"Werde der, der du bist." Goethe Свобода человеку открывается в тот момент,когда ему безразлично,какое впечатление он должен производить.
 

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