Тагесмуттер или сиделка
Tagesvater oder Tagesmutter werden – alles was du wissen musst
Betreuungsplätze für Kinder sind gefragt wie nie. Immer mehr Eltern, die Beruf und Familie unter einen Hut bringen wollen, sind auf der Suche nach zuverlässigen Betreuungsangeboten. Hier kommen neben Kitas und Krippen auch Tageseltern ins Spiel. Die Tagespflege punktet mit kleineren Gruppen, einer heimeligen Atmosphäre und einer besonders persönlichen Betreuung. Das ist gerade für Familien mit Kindern unter drei Jahren ein attraktives Angebot.
Seit 2013 haben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) alle Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind, sobald es seinen ersten Geburtstag gefeiert hat. Seitdem bauen die Kommunen allerorts die Kinderbetreuung kräftig aus und trotzdem gibt es noch immer zu wenige Plätze. Wenn du also mit dem Gedanken spielst, dich als Tagesmutter oder Tagesvater selbstständig zu machen, liegen gute Zukunftsaussichten vor dir.
Persönliche Voraussetzungen
Als Tagesmutter oder Tagesvater begleitest du Kinder in ihrer Entwicklung, förderst sie nach ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen und unterstützt sie dabei, ihren Weg in die Welt zu finden. Du wirst für die Kleinen zu einer wichtigen Bezugsperson, die viele Stunden für sie da ist, sie tröstet, versorgt, ihnen vorliest und mit ihnen spielt.
Das ist eine erfüllende, aber auch sehr anspruchsvolle Aufgabe, die besondere Anforderungen an dich stellt: Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit werden von dir verlangt. Du solltest belastbar und stressresistent sein und nicht nur mit den Kindern, sondern auch mit ihren Eltern auf Augenhöhe kommunizieren können.
Fachliche Voraussetzungen
Die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist gesetzlich der Kinderbetreuung in einer Kita gleichgestellt. Hier wie dort geht es nicht allein um “satt und sauber”, sondern vielmehr um Bildung, Erziehung und Betreuung.
Um eine hohe Qualität der Kindertagespflege zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Tagesmütter und Tagesväter eine frühpädagogische Ausbildung brauchen. Wenn du bereits ausgebildete*r Erzieher*in bist und vielleicht sogar schon in der Kinderbetreuung gearbeitet hast, kannst du dich direkt beim Jugendamt als Tagesmutter oder Tagesvater bewerben.
Wenn du noch keine entsprechende Ausbildung hast, kannst du dich mit einer sogenannten Grundqualifizierung auf den Berufsalltag in der Kindertagespflege vorbereiten. Umfang und Inhalt dieser Kurse sind klar geregelt. Sie umfassen mindestens 160 Unterrichtsstunden, von denen etwa 30 Stunden der Einführungsphase und 130 Stunden der Vertiefungsphase zugeordnet werden. In vielen Bundesländern ist es möglich, bereits nach der Einführungsphase die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater aufzunehmen und den zweiten Teil der Ausbildung berufsbegleitend zu durchlaufen.
Die Grundqualifierung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater hat folgende Schwerpunkte:
- Aufgaben und Alltag als Tagesmutter/Tagesvater
- Finanzielle und rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
- Eingewöhnung der Tageskinder
- Bildungsauftrag und pädagogische Angebote
- Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
- Vernetzung und Kooperation
Die Kurse werden von Jugendämtern, Tageselternvereinen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung durchgeführt. Das Jugendamt in deiner Gemeinde kann dir sagen, wann und wo der nächste Kurs beginnt. Die Teilnahme ist meist kostenfrei.
Die Grundqualifizierung vermittelt dir die wichtigsten Basics, die du wissen musst, um deiner Verantwortung als Tagesmutter oder Tagesvater gerecht zu werden. Es gibt aber darüber hinaus ein breitgefächertes Angebot an Fort- und Weiterbildung für Tageseltern, das du unbedingt nutzen solltest, um in allen Themen rund um die Kindertagespflege auf dem Laufenden zu bleiben. Es ist für alle Tagespflegepersonen vorgeschrieben, mindestens 18 Unterrichtsstunden innerhalb von zwei Jahren in ihre Weiterbildung zu investieren. Die Themen dieser Fortbildungen reichen von „Sicherheit und Unfallschutz“ über „rückengerechtes Arbeiten “ bis zu „Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern“.
Ergänzend zur fachlichen Qualifizierung müssen alle Tagesmütter und -väter einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ mit mindestens neun Unterrichtsstunden besucht haben und ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse alle zwei Jahre auffrischen.
In einigen Bundesländern wird außerdem eine Unterrichtung zum Thema „Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege“ verlangt.
Die Tätigkeit als Tagesmutter
ist kein Gewerbe, weshalb für Sie eine Gewerbeanmeldung beim
Ordnungsamt nicht notwendig ist. Sie müssen lediglich Ihr Finanzamt über
Ihre Selbstständigkeit informieren.