берег в собственности, запрет на рыбалку
(1) Fischereiausübungsberechtigte und ihre Helfer sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schiffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. ABER: Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen.
- Hier ist die Lösung doch schwarz auf weiß zu lesen: Wenn du ein Grundstück hast das irgendwo am Wasser liegt an welchem der Angler das Fischereiausübungsrecht besitzt kannst du nichts dagegen machen - er darf da an das Wasser und angeln! Hast du aber auf dem Grundstück dein Haus und es grenzt also unmittelbar an einen "Wohnbereich" - sprich es handelt sich um das selbe Gründstück mit Wasserzugang, auf dem auch dein Wohnhaus steht (oder ein Gewerbe) dann darf der Fichereiausübungsberechtigte dieses NICHT betreten.
(2) Die Fischereibehörde kann im Einzelfall das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten, soweit dies im öffentlichen Interesse zum Schutz der Anlagen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
(3) Die Fischereibehörde kann dem Fischereiausübungsberechtigten ein Recht zum Betreten von Grundstücken gegen eine der Höhe nach festzusetzende Entschädigung des Grundstückseigentümers einräumen, soweit dies zur Ausübung des Fischereirechts erforderlich ist. Die Entschädigung geht zu Lasten des Begünstigten.
занятно читать заметки о частной собственности, написанные теми, у кого нет ни кола ни двора
Еще более занятно читать невежество отдельно взятых юзеров .
П.с. переводить и обьяснять надеюсь не надо?
П.п.с набери что ли в гугле angeln auf fremden privatgrundstück и узнай хоть что то новое вместо кудахтанья -приват,privat.... привет:))))