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Курцарбайт гельд и гонорар
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в ответ Karmann 14.03.21 23:08, Последний раз изменено 16.03.21 11:25 (Vektoria)
Fall 2: Beginn der Selbständigkeit VOR Anmeldung der Kurzarbeit, keine Ertragserhöhung
Wenn das Gewerbe bereits vor Beginn der Kurzarbeit angemeldet wurde und der Ertrag weiterhin gleichbleibend ist, gibt es keine Probleme. Es erfolgt in diesem Fall keine Anrechnung des Ertrages auf das Kurzarbeitergeld (KUG).
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