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Maklerprovision
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в ответ Mik78 15.08.05 14:57
Так в том то и дело. Когда маклер предлагает квартиру и хочет за ето провизион ето его честное право и решение остается за мной. Или я согласна платитъ провизион и беру квартиру или нет и ищу далъше без провизион. А в етом случае, он хочет провизион, который он по закону не может проситъ. Зачем же лапоухитъ себя и платитъ если можно и даже нужно не платитъ. За то что он возмет незаконно провизион, ему еще и грозит 2500 еврика штраф.
вот какие правила:
Das Wohnungsvermittlungsgesetz bestimmt:
-Keine Provision, wenn durch den abgeschlossenen Mietvertrag lediglich das laufende Mietverhältnis fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird.
-Keine Provision, wenn die vermittelte Wohnung eine Sozialwohnung oder sonstige preisgebundene Wohnung ist.
-Keine Provision, wenn der Wohnungsvermittler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist.
-Keine Provision, wenn Wohnungsvermittler und Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind.
Gerade die beiden letzten Fallgruppen sind oft problematisch. Leicht feststellbar ist, ob der Makler gleichzeitig Eigentümer, Vermieter oder Vormieter der Mietwohnung ist. Aber wann ist der Vermittler gleichzeitig Verwalter? Zumindest dann, wenn er durch seine Handlungen und Aktivitäten zu erkennen gibt, daß er für den Vermieter arbeitet oder dessen Interessen wahrnimmt.
вот какие правила:
Das Wohnungsvermittlungsgesetz bestimmt:
-Keine Provision, wenn durch den abgeschlossenen Mietvertrag lediglich das laufende Mietverhältnis fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird.
-Keine Provision, wenn die vermittelte Wohnung eine Sozialwohnung oder sonstige preisgebundene Wohnung ist.
-Keine Provision, wenn der Wohnungsvermittler gleichzeitig Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnung ist.
-Keine Provision, wenn Wohnungsvermittler und Eigentümer, Verwalter oder Vermieter der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind.
Gerade die beiden letzten Fallgruppen sind oft problematisch. Leicht feststellbar ist, ob der Makler gleichzeitig Eigentümer, Vermieter oder Vormieter der Mietwohnung ist. Aber wann ist der Vermittler gleichzeitig Verwalter? Zumindest dann, wenn er durch seine Handlungen und Aktivitäten zu erkennen gibt, daß er für den Vermieter arbeitet oder dessen Interessen wahrnimmt.
Die höchste Form der Hoffnung, ist die überwundene Verzweiflung