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Der gesetzliche Betreuer

29.11.20 17:26
Re: Der gesetzliche Betreuer
 
dieter72 патриот
в ответ mari-tim 29.11.20 16:29

У меня нет личного опыта и с такой ситуацией я не сталкивался, но позволю себе успокоить вас тем (а вы, в свою очередь, успокойте эту женщину), что на самом деле не всё так страшно.

Пока она в здравом уме, никакой gesetzlicher Betreuer (наличие которого, кстати, не означает автоматически недееспособность) не отправит её в дом престарелых без её на это согласия.

Только нужно всё это правильно оформить в Betreuungsverfügung.

3. Was darf der Betreuer (nicht)?

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie rechtzeitig selbst entscheiden, welche Aufgaben ein Betreuer für Sie übernehmen soll. Der Betreuer kann, sofern Sie das Einverständnis dazu geben, über Ihre Vermögensangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge entscheiden. Er kann Sie außerdem gegenüber Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträgern vertreten. Für die ihm zugeteilten Aufgaben hat der Betreuer die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.


§ 1902 BGB: In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.
Die Aufgaben des Betreuers werden vom Gericht klar definiert. Ihr Selbstbestimmungsrecht muss dabei immer gewahrt bleiben. Laut § 1896 BGB (1a) kann ein Betreuer nicht gegen Ihren Willen eingesetzt werden:


Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
Wenn es allerdings nur darum geht, dass Sie alltägliche Dinge wie den Haushalt oder den Einkauf nicht mehr selbständig erledigen können, rechtfertigt dies die Bestellung eines Betreuers normalerweise nicht. Dinge, die Sie selbst leisten können, dürfen nicht übertragen werden.
Durch einen Betreuer werden Sie nicht geschäftsunfähig. Sie dürfen weiterhin wählen, heiraten und ein Testament verfassen. Die Betreuung endet mit dem Tod, weshalb der Betreuer sich nicht um Ihre Bestattung kümmern darf.

Betreuungsverfügung


Was regelt eine Betreuungsverfügung?

In die Betreuungsverfügung können Sie schreiben, von wem Sie betreut werden möchten. Oder von wem Sie auf keinen Fall betreut werden möchten. Und Sie können festlegen, wie Sie betreut werden möchten. Zum Beispiel wo und wie Sie wohnen wollen. Oder, ob Sie bestimmte medizinische Eingriffe nicht wollen, wie zum Beispiel das Legen einer Magensonde. Oder Sie können in die Betreuungsverfügung schreiben, dass der Betreuer Ihren Verwandten zu Weihnachten Geschenke schicken soll. Der Betreuer kauft die Geschenke von Ihrem Geld.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche so genau wie möglich aufschreiben. Der Betreuer muss sich, wenn möglich, daran halten. Das Betreuungsgericht kontrolliert die Betreuungsverfügung und den Betreuer.

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